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Pressemitteilung

Rüstzeiten nach 10 Jahren endgültig geregelt

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.

Polizisten müssen bei Dienstbeginn sofort einsatzfähig sein und erhalten rückwirkend ab dem 1. Juli für das An- und Ablegen der Ausrüstungsgegenstände eine Zeitgutschrift von 12 Minuten pro Dienstschicht. „Ein weiterer großer Erfolg der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die über diesen langen Zeitraum immer wieder Klagen der Kolleginnen und Kollegen unterstützt hat“, so Arnold Plickert, Vorsitzender der GdP NRW.

Die Klagen zur Rüstzeit wurden an allen Verwaltungsgerichten in NRW geführt. Letztendlich hat das Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) im November 2016 die Klagen grundsätzlich positiv entschieden. Dem Urteil folgend musste anschließend die Frage geklärt werden, wie viele Minuten dafür anzurechnen sind. Dies sollten Gewerkschaft und der Dienstherr der Polizisten gemeinsam regeln.

Im Verlauf der Verbändeanhörung zur Arbeitszeitverordnung Polizei (AZVOPol) im April dieses Jahres sollte die Rüstzeit gleichzeitig geregelt werden. „Diese Verhandlungen mit dem Dienstherrn waren ein steiniger Weg und an der Regelung wäre die neue AZVOPol fast gescheitert“, so Arnold Plickert. Am Ende der Verhandlungen mit dem damaligen Innenminister Ralf Jäger (SPD) konnte die GdP in letzter Minute erreichen, dass 12 Minuten Rüstzeit pro Schicht gutgeschrieben werden.

Diesem Erlass des Innenministeriums hat der Hauptpersonalrat der Polizei heute zugestimmt. Die Zeitgutschrift erhalten neben den Beamten im Wach- und Wechseldienst auch die Kolleginnen und Kollegen der K-Wachen, der Autobahnpolizei, der Polizeifliegerstaffel und der Wasserschutzpolizei. „Mit dem Erlass geht ein 10-jähriger Rechtsstreit über die Regelung der Rüstzeiten bei der Polizei zu Ende. Endlich können die berechtigten Polizisten dies auf ihren Arbeitszeitkonten auch sehen“, so Plickert.
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