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Ruhezeit contra Einsatzbereitschaft: Ständige Verfügbarkeit zum Nulltarif nicht mehr tragbar

Foto: Stephan Hegger/GdP
Foto: Stephan Hegger/GdP

Der Erfolg länderübergreifender Unterstützungseinsätze steht und fällt mit dem Engagement unserer Kolleg:innen aus NRW. Diese zeigen stets eine hohe Motivation, um die sichere Durchführung von Großereignissen zu gewährleisten. Die Anerkennung der dringend erforderlichen Ruhezeiten als Dienstzeit erfolgt allerdings nur dann, wenn die jeweilige Polizeiführung für diesen Zeitraum Einsatzbereitschaft anordnet.

Diese Anordnung erfolgt dabei unter Berücksichtigung der aktuellen Lagebeurteilung in der Praxis allerdings sehr selten. Soweit keine Einsatzbereitschaft angeordnet wird, muss dann die freie Gestaltung der Ruhezeiten ermöglicht werden. Hier ergibt sich dabei regelmäßig das Problem der sachgerechten Lagerung der mitgeführten Dienstwaffen. Diese ist in den meisten Unterkünften nicht möglich, so dass die Kräfte auch in den Ruhezeiten auf die Waffen "aufpassen" müssen. Eine uneingeschränkte Gestaltung der zugestandenen Freizeit ist somit für die Kolleg:innen nicht möglich. Auch bei unvorhersehbaren Lageentwicklungen kann es zu Situationen kommen, in denen während der Ruhezeiten auf die untergebrachten Fremdkräfte zurückgegriffen wird und diese innerhalb von kurzer Zeit während der eigentlichen Ruhezeit zur Verfügung stehen müssen.

Klare Regelung schaffen

Für unsere Kolleg:innen müssen klare Regelungen geschaffen werden. Der Zustand „gefühlter“ ständiger Verfügbarkeit, ohne dass sich dies in der Vergütung niederschlägt, ist nicht weiter tragbar. Daher muss seitens der einsatzführenden Behörden die strukturelle Grundlage dafür geschaffen werden, dass die Ruhezeit uneingeschränkt als Freizeit genutzt werden kann. Soweit eine kurzfristige Verfügbarkeit erforderlich ist, muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen durch die verantwortliche Abteilungs- bzw. Hundertschaftsführung die Einsatzbereitschaft angeordnet werden, damit die geleisteten Dienststunden angemessen erfasst werden.

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