Schichtdienst nach Münsteraner Urteil anders planen
Weil das Polizeipräsidium Münster bereits angekündigt hat, gegen das Urteil in Berufung zu gehen, ist es bis zu einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW nicht rechtskräftig. Das gibt aus Sicht der GdP die Möglichkeit, die ohnehin begonnene Überarbeitung der AZVOPol ohne zusätzlichen Termindruck abzuschließen.
Wie die Schichtdienstmodelle bei der Polizei in Zukunft so gestaltet werden können, dass sie nicht nur den Anforderungen der EU-Arbeitszeitrichtlinie entsprechen, sondern auch weniger gesundheitsbelastend sind, hat die GdP in einem bereits im Sommer vergangenen Jahres vorgelegten Positionspapier „Schichtdienst fair gestalten“ dargestellt. Vordringlich ist aus Sicht der GdP an erster Stelle eine Reduzierung der Wochenstunden, die im Schichtdienst vorgeplant werden. Das geht zum Beispiel über eine Faktorisierung der Nachtstunden.
Wie die Schichtdienstmodelle bei der Polizei in Zukunft so gestaltet werden können, dass sie nicht nur den Anforderungen der EU-Arbeitszeitrichtlinie entsprechen, sondern auch weniger gesundheitsbelastend sind, hat die GdP in einem bereits im Sommer vergangenen Jahres vorgelegten Positionspapier „Schichtdienst fair gestalten“ dargestellt. Vordringlich ist aus Sicht der GdP an erster Stelle eine Reduzierung der Wochenstunden, die im Schichtdienst vorgeplant werden. Das geht zum Beispiel über eine Faktorisierung der Nachtstunden.