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Personalratswahlen 2016

Schon jetzt die Wahlboten der GdP nutzen!

Schon jetzt die Wahlboten der GdP nutzen!

Nur starke Personalräte sind gute Personalräte. Je mehr Beschäftigte den Personalrat gewählt haben, umso größer ist sein politisches Gewicht. Gegenüber der Behördenleitung vor Ort und gegenüber dem Innenministerium und der Politik. Die GdP setzt deshalb auf eine möglichst hohe Wahlbeteiligung.

Damit sich auch die Beschäftigten bei der Polizei, die an den vier Wahltagen vom 6. – 9. Juni nicht in ihrer Dienststelle sind, oder die an diesen Tagen beruflich stark eingespannt sind, ihre Stimme abgeben können, gibt es das Briefwahlverfahren: Jeder kann seine Stimme für die Wahl des Personalrats vor Ort und des Hauptpersonalrats der Polizei auch schriftlich abgeben. Den dazu erforderlichen Stimmzettel gibt es ab Mitte Mai beim Wahlvorstand in der eigenen Behörde, denn bis dahin müssen alle Wahlvorschläge vorliegen.

Wer es noch einfacher haben will, um von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen, kann auch das Wahlbotenverfahren der GdP nutzen. Dann kommt der Wahlschein zu dir an den Arbeitsplatz. So geht’s: Der Wähler beauftragt den Wahlboten der GdP schriftlich, für ihn die Wahlunterlagen beim Wahlvorstand abzuholen und dorthin wieder zurückzubringen. Das spart lästige Wege.

Auch bei der Nutzung des Wahlbotenverfahrens ist die Abgabe der eigenen Stimme geheim. Denn der ausgefüllte Stimmzettel wird dem Wahlboten in dem verschlossenen Briefwahlumschlag überreicht. Und selbstverständlich darf der Wahlbote niemanden bei der Stimmabgabe beeinflussen. Denn das Wahlbotenverfahren dient ausschließlich dem Ziel, dass sich möglichst viele Beschäftigte bei der Polizei an der Personalratswahl beteiligen können.
Wer den Wahlbotenservice der GdP nutzen will, kann sich ab sofort an die GdP-Kreisgruppe vor Ort wenden. Sie sorgt dafür, dass ihr eure Wahlunterlagen erhaltet.
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