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Weihnachtsgeld für Beamte

Auch 2012 Widerspruch einlegen

Düsseldorf.

In dem schon seit mehreren Jahren schwelenden Rechtsstreit über die Kürzung des Weihnachtsgeldes liegt noch immer keine endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor. Die GdP empfiehlt deshalb allen Kolleginnen und Kollegen zur Wahrung ihres Anspruchs auf das volle Weihnachtsgeld Widerspruch gegen die Kürzung einzulegen.

Der Antrag für 2012 muss bis Ende des Jahres beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) eingegangen sein. Der Finanzminister hat das LBV angewiesen, die eingehenden Anträge bis zu einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung ruhend zu stellen. Auf die Einrede der Verjährung wird verzichtet.

Für Kolleginnen Kollegen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes (30.11.2003) ihr Beamtenverhältnis begründet haben, gilt diese Möglichkeit leider nicht.
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