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Weihnachtsgeld für Beamte

Finanzminister sichert Ruhendstellung der Anträge zu

Weihnachtsgeld für Beamte, Foto: GdP
Düsseldorf.

Wie in den vergangenen Jahren liegt noch immer keine endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Weihnachtsgeld für die Beamten vor. Die GdP rät deshalb ihren Mitgliedern zur Wahrung möglicher Rechtsansprüche auch für 2014 Widerspruch gegen die Kürzung des Weihnachtsgeldes einzulegen. Der Widerspruch muss zeitnah erfolgen, das heißt, er muss noch in diesem Jahr beim LBV eingehen. Gestern hat das Finanzministerium NRW entschieden, dass die Verfahren ausgesetzt werden und auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung verzichtet wird. Die GdP hat deshalb ihren bereits vorliegenden Musterantrag aktualisiert.

Alle Kolleginnen und Kollegen, die den Antrag auf Sonderzahlung für dieses Jahr noch nicht gestellt haben, können den jetzt zur Verfügung stehenden neuen Antrag mit Aktenzeichen nutzen. Für diejenigen, die bereits den Vorgängerantrag ohne Aktenzeichen gestellt haben, hat die GdP ein Folgeschreiben entwickelt, das zur Ergänzung des ursprünglichen Antrags an das LBV geschickt werden muss.

Musterantrag zum Download

Folgeantrag zum Download
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