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Start auf Sparflamme

Foto: Uschi Barrenberg/GdP
Foto: Uschi Barrenberg/GdP

Was bereits in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes seit Jahren gut funktioniert, wird jetzt endlich auch in der Polizei umgesetzt: Wer sich im gehobenen Dienst in A13 in besonderer Weise bewährt, kann zukünftig auch ohne Studium an der DHPOL in den höheren Dienst aufsteigen. Grundlage für die sog. Modulare Qualifizierung ist §23 LVOPol. Der Start der modularen Qualifizierung ist eine langjährige Forderung der GdP, die immer darauf gedrungen hat, dass es für Führungskräfte des gehobenen Dienstes mit langjähriger Berufserfahrung die Möglichkeit eines Aufstiegs in den höheren Dienst geben muss. Wer bereits seit Jahren Führungserfahrung gesammelt hat, darf nicht durch eine Altersgrenze an der Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben gehindert werden.

Ausschreibungen für 2019 laufen jetzt

Folgende Funktionen sollen künftig mit modular qualifizierten Beamtinnen und Beamten besetzt werden:
  • KPB Kleve, Leitung Direktion Verkehr
  • KPB Minden-Lübbecke, Leitung Direktion Verkehr
  • KPB Euskirchen, Leitung Direktion Verkehr
  • KPB Borken, Leitungsstab
  • PP Wuppertal, Führungsstelle Kriminalität
  • PP Aachen, Führungsstelle Kriminalität
  • LR Rhein-Sieg-Kreis, Leitungsstab
  • PP Gelsenkirchen, Leiter Führungsstelle Direktion GE
  • LAFP, TD-Leitung 52.3 Zentrale Didaktik
  • LKA, Leitung des Dezernates 56 / Daktyloskopie
  • LZPD.Dez.41

GdP Position: Aufhebung des Deckelungsbeschlusses für A12 und A13

Aus Sicht der GdP kann der Start mit 11 Funktionen nur ein Anfang sein. Dass es überhaupt 11 Stellen geworden sind, ist nur den GdP Vertretern im Hauptpersonalrat zu verdanken. Trotzdem: Einen realen Beitrag zur Lösung des Personalproblems im höheren Dienst kann dieses Modell nur leisten, wenn die Zahl der Funktionen deutlich erhöht wird. Auch über eine Aufstiegsmöglichkeit bis A15 ist aus Sicht der GdP nachzudenken. 2020 muss es eine deutliche Ausweitung geben.
Die GdP tritt seit Jahren dafür ein, dass Führungsfunktionen und Fachkarrieren in der Polizei endlich angemessen besoldet werden. Dazu gehört neben einer deutlichen Ausweitung der Stellen ab A14 auch eine Abschaffung des sog. Deckelungsbeschlusses, mit dem die Zahl der zur Verfügung stehenden Stellen A12 und A13 künstlich zu niedrig gehalten wird. Bereits jetzt sind nach der gültigen Funktionszuordnung wesentlich mehr Stellen nach A12 und A13 zu bewerten, als der Polizei im Haushalt zur Verfügung stehen. Das muss sich ändern.
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