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Tarif-News

Pressemitteilung

GdP erwartet 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte und Versorgungsempfänger - überlange Wochenarbeitszeit muss verkürzt werden

Düsseldorf

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erwartet, dass die jüngst erzielte Tarifeinigung für die Landesbeschäftigten in Nordrhein-Westfalen 1:1 auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen wird. „Mit dieser Erwartungshaltung gehen wir in das von Ministerpräsident Hendrik Wüst dazu angekündigte Spitzengespräch“, betonte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Auf der heutigen DGB-Bezirkskonferenz hatte Ministerpräsident Wüst (CDU) eine Übertragung des Abschlusses zwar in Aussicht gestellt, eine eindeutige Festlegung aber vermieden.

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Tarifabschluss verschärft den Fachkräftemangel bei der Polizei

Düsseldorf.

Als zwiespältig hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den heute zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vereinbarten Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst bewertet. „Den Gewerkschaften ist es zwar gelungen, eine Tariferhöhung von 2,8 Prozent durchzusetzen, ohne dass dafür die Eingruppierung der Beschäftigten verschlechtert wird, wie das von den Arbeitgebern als Bedingung für einen Tarifabschluss gefordert worden war. Zudem gibt es eine einmalige Corona-Prämie von 1300 Euro netto, sowie bei den Auszubildenden von 650 Euro netto“, fasst GdP-Tarifvorstand Jutta Jakobs die wichtigsten Ergebnisse des Abschlusses zusammen. Trotzdem bleibt die Tariferhöhung vom Volumen her hinter den Abschlüssen anderer Branchen zurück. Auch der Abstand zum Bund und den Kommunen wächst weiter.

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 alt=Foto: Sven Vüllers/GdP

Starke Beteiligung an Tarifdemo der Gewerkschaften

4000 Beschäftigte in Schulen und Krankenhäusern, der Polizei und der Landesverwaltung sind gestern dem Aufruf der Gewerkschaften gefolgt, um ihrer Forderung nach einem deutlichen Einkommensplus Nachdruck zu verleihen. Darunter auch mehrere hundert Polizistinnen und Polizisten sowie Tarifbeschäftigte der Polizei. Damit niemand die Teilnahme an der Protestaktion einem Gesundheitsrisiko ausgesetzt wird, war nicht nur am Ort der Auftaktkundgebung vor dem Düsseldorfer DGB -Haus Abstandsmarkierungen auf der Straße angebracht worden, sondern bei der Abschlusskundgebung auf der Landtagswiese.

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 alt=Foto: GdP/Kreisgruppe Hagen

Neue EGO IKT, Antragsschluss am 31.12.2021

Seit dem 01. Januar 2021 gilt für Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) eine veränderte Entgeltordnung. Für diejenigen, die bereits vor diesem Zeitpunkt Tätigkeiten nach den neuen Regelungen zur IKT ausgeübt haben, ergibt sich unter Umständen die Chance auf eine Höhergruppierung. Dies gilt in jedem Fall für Beschäftigte, die im alten Abschnitt 11 (bis 31.12.2020) eingruppiert sind, aber auch für viele, die erst jetzt den neuen Regelungen der IKT (seit 01.01.2021) zuzuordnen sind. Dies könnten z. B. die für die Telefonanlagen zuständigen Beschäftigten sein, Beauftragte für Informationssicherheit oder auch Fachinformatiker, die aufgrund vorübergehender Ausnahmeregelungen in einem anderen Teil der Entgeltordnung eingereiht wurden.

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 alt=Ralf Rottmann/Funke Foto Services

Tarifrunde: GdP sendet "Notruf" an NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst

Düsseldorf

Die Corona-Zahlen steigen und steigen. In der laufenden Tarifrunde gibt es aber bislang trotzdem keine Anzeichen, dass die Arbeitgeber von ihrer sturen, verantwortungslosen Haltung abrücken. Nach zwei Verhandlungsrunden hat die TdL immer noch kein Angebot vorgelegt, geschweige denn ein faires. Wenn sich das nicht rasch ändert, droht der Tarifkonflikt noch weiter zu eskalieren. So treibt man Beschäftigte in Pandemiezeiten auf die Straße. Mit eindringlichen Worten hat sich GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens deshalb in einem offenen Brief an Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) gewandt. Hier der Wortlaut:

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Pressemitteilung

 alt=Foto: Stephan Hegger/GdP

Blockadehaltung überwinden – Gewerkschaften rufen zu Großdemonstration am 25. November in Düsseldorf auf

Düsseldorf.

Die DGB-Gewerkschaften ver.di, GEW und GdP in Nordrhein-Westfalen sowie der dbb beamtenbund und tarifunion rufen im Rahmen der laufenden Auseinandersetzung mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ihre Mitglieder zu einer Großdemonstration in Düsseldorf am 25. November auf. In zwei Demonstrationszügen werden die Beschäftigten zum Landtag ziehen. Damit erhöhen die Gewerkschaften vor der dritten Verhandlungsrunde am 27. und 28. November in Potsdam den Druck auf die Arbeitgeberseite, ihre Blockadehaltung aufzugeben und mit einem echten Angebot an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Auf der gemeinsamen Großkundgebung werden der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke und der dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach als Redner erwartet.

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Welche Tätigkeitsmerkmale müssen ab der EG 10 vorliegen?

In dem zweiten Teil zu der EGO IKT bringt Thilo Forkel Licht in den Tarif-Dschungel bei der Eingruppierung in die EG 10 bis EG 13. Welche Tätigkeitsmerkmale gibt es? In welchen Anteilen müssen sie vorliegen für eine Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe? Und was steckt hinter den einzelnen Kriterien? Diese Fragen werden mit Bezug auf praktische Beispiele und die aktuelle Rechtsprechung erläutert. Dabei wird auch ein Augenmerk auf das Tätigkeitsmerkmal „besondere Schwierigkeit und Bedeutung“ gelegt. Ein „Muss“ für jeden, der sich für Eingruppierung interessiert.

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Wie sind die Tätigkeitsmerkmale in der EGO für die IKT-Beschäftigten definiert?

In unseren neuesten zwei Videos erklären wir euch, wie die Tätigkeitsmerkmale in EGO IKT definiert sind. In dem ersten Video erläutert Alexander Knopp die Anforderungen für die EG 6 bis EG 9b. Er erläutert, wie die in der Entgeltordnung definierten Merkmale zu verstehen sind und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um in eine höhere Entgeltgruppe zu kommen. Der Film bietet einen leicht verständlichen Einstieg in die EGO für die Beschäftigten im IKT-Bereich.

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 alt=Foto: Uschi Barrenberg/GdP

Tarif-Forum stimmt auf harte Verhandlungen ein - Arbeitgeber wollen an Eingruppierung „sägen“

Die Tarifrunde rückt näher, und es wird keine einfache. „Die Arbeitgeber haben schon vorab einen richtig großen Brocken auf den Tisch gelegt, eine Kampfansage“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende René Klemmer an diesem Donnerstag (2. September 2021) beim Tarif-Forum des nordrhein-westfälischen Landesverbandes. Er geht davon aus, dass im Laufe der Verhandlungen auch die Beschäftigten ganz direkt gefordert sein könnten: „Ihr müsst dann auf die Straße gehen – zeigen, welchen Nerv die Arbeitgeber getroffen haben.“

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Tarifrunde 2021

 alt=Foto: Michael Grigat/GdP

Forderung steht fest!

Gestern Nachmittag wurde unter Beteiligung der GdP in der Bundestarifkommission von ver.di die Forderung für die kommende Tarifrunde festgelegt. Betroffen sind nicht nur die rund 800 000 Beschäftigten der Länder. Das Ergebnis spielt auch eine entscheidende Rolle für die rund 2 Millionen Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, wenn es später um die Übernahme geht.

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 alt=Foto: Uschi Barrenberg/GdP

Sonderurlaub für vom Unwetter Betroffene neu geregelt

Unmittelbar nach der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen hat die GdP gemeinsam mit dem PHPR auf eine rasche Regelung zur Gewährung von bezahltem Sonderurlaub für betroffene Kolleg:innen gedrängt. In einer ersten Einschätzung hatte das Ministerium noch auf die allgemeinen Regelungen verwiesen, nach denen „aus besonderen Anlässen“ eine Freistellung für drei Arbeitstage möglich gewesen wäre. Unter Verweis auf die Regelungen des Bundes hat insbesondere der PHPR dargelegt, dass dies nicht annähernd ausreicht, um die Folgen der Flutkatastrophe aufzuarbeiten. Mit Erfolg: Nach dem nun vorgelegten Rundschreiben ist grundsätzlich eine Freistellung für fünf Arbeitstage möglich. In besonderen Härtefällen, nämlich bei unmittelbarer und schwerer Betroffenheit, kann darüber hinausgehend eine Freistellung für bis zu 20 Arbeitstage erfolgen. Die Regelungen gelten dabei gleichermaßen für verbeamtete wie auch tarifbeschäftigte Kolleg:innen.

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Fortsetzung des Tarif-Videokurses

Weiter geht es mit Teil III unserer Videoserie zu dem neuen Abschnitt II.11. der EGO der Länder. Jörg König erläutert für euch darin die Vorbemerkungen zu Nr. 11. Für wen gelten die neuen Eingruppierungsregelungen in der IKT überhaupt? Wer fällt unter den Begriff "Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik"? Welche Tätigkeiten sind davon erfasst?

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 alt=Foto: GdP

Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 erneut ausgeweitet

Mit dem vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage vom 22.04.2021 wurden für alle gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Anspruch auf Kinderkrankengeld für das Jahr 2021 rückwirkend noch einmal um weitere 10 zusätzliche Arbeitstage erhöht. Alleinerziehende erhalten sogar 20 zusätzliche Arbeitstage.

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 alt=Foto: Heiko Massel/GdP

Pauschalentgelt für Pkw-Fahrer während der Corona-Pandemie

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben bei vielen Arbeitnehmern deutliche finanzielle Einbußen zur Folge. Auch bei der Polizei gibt es Beschäftigte, denen erhebliche Nachteile durch veränderte Beschäftigungsbedingungen drohen. Eine solche Gruppe sind unsere Fahrer im Geltungsbereich des TV Pkw-Fahrer-TV-L. Diese erhalten ein monatliches Entgelt, welches sich nach ihrer durchschnittlichen Monatsarbeitszeit bemisst. Je nach monatlichem Überstundenaufkommen sind sie unterschiedlichen Pauschalgruppen zugeordnet.

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Endlich Durchblick im Tarifjungle: Videokurs startet

IT-Experten sind bei der Polizei unersetzlich. Deshalb hat sich die GdP in der letzten Tarifrunde dafür stark gemacht, dass ihre Arbeit endlich angemessen honoriert wird. Dazu mussten die Entgeltordnung verändert und die Tätigkeitsfelder der ITler ausführlich beschrieben werden. Damit möglichst viele Kolleginnen und Kollegen die damit verbundene Möglichkeit zur Höhergruppierung nutzen, stellen unsere Tarifexperten die wichtigsten Änderungen jetzt in einer Videoreihe vor.

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 alt=Foto: GdP/Kreisgruppe Düsseldorf

Bei der Arbeit infiziert? Corona als Arbeitsunfall/Berufskrankheit

Einige Berufsgruppen sind durch ihre Tätigkeit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt, sich mit SARS-CoV-2 anzustecken. Dazu zählen insbesondere Beschäftigte, die in einem direkten, längeren bzw. sehr nahen Kontakt zu Menschen stehen, die mit dem Corona-Erreger infiziert oder sogar erkrankt sind, also auch Beschäftigte im Polizeidienst bei bestimmten Einsatzbedingungen. Hierunter fallen z. B. Krankentransport- und Rettungsdienste, aber auch Personengruppen, die bei ihrer versicherten Tätigkeit der Infektionsgefahr in einem ähnlichen Maße besonders ausgesetzt waren. Sollte es bei diesen zu einer COVID-19 Erkrankung kommen, kommt eine Anerkennung als Arbeits- oder Wegeunfall oder sogar als Berufskrankheit in Betracht. Der Vorteil einer Anerkennung liegt bei den Tarifbeschäftigten in den deutlich besseren Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung begründet.

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 alt=Foto: GdP/KG Rhein-Erft-Kreis

Schluss mit Durchwurschteln!

Während sich die Politik längst auf eine Verschärfung der Corona-Regeln einstellt, tut die Polizei so, als wäre die Pandemie schon so gut wie vorbei. Das Innenministerium gefährdet dadurch nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern letztlich auch die Einsatzfähigkeit der Polizei. Wer von Bürgerinnen und Bürgern und der Privatwirtschaft Einschränkungen zum Pandemieschutz fordert, muss das auch im öffentlichen Dienst vorleben.

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 alt=Foto: GdP

Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 ausgeweitet

Bedingt durch das Corona-Maßnahmenpaket müssen Eltern aktuell oftmals die Betreuung ihrer Kinder sicherstellen, die im Zuge des Lockdowns wegen Kita- und Schulschließungen zu Hause bleiben. Der Gesetzgeber hat die Nöte der Eltern erkannt und will aus diesem Grund für das Jahr 2021 für gesetzlich Versicherte den Leistungsrahmen des Kinderkrankengeldes ausweiten. Die GdP begrüßt diese dringend erforderliche Planbarkeit der Kinderbetreuung für die Tarifbeschäftigten in Pandemiezeiten. Gleichzeitig fordern wir aber eine Übernahme der neuen Regelungen auch für die Beamten, die bei der Kinderbetreuung mit denselben Problemen wie die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer konfrontiert sind. Nachstehend die Einzelheiten:

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 alt=Foto: Jürgen Seidel/GdP

Höherer Dienst nun auch für Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte

Mit aktuellem Erlass schafft das Innenministerium die Möglichkeit, dass Verwaltungsbeamtinnen und –beamte des ehemals gehobenen Dienstes sowie vergleichbare Tarifbeschäftigte im Wege eines berufsbegleitenden Masterstudiums die Beförderungsvoraussetzungen für die LG 2.2 (ehemals höherer Dienst) oder eine Tätigkeit nach EG 13 der EGO TV-L Teil 1 zu erhalten. Ziel ist es, dass aufgrund der erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse perspektivisch Führungsaufgaben übernommen werden können.

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 alt=Foto: GdP

Arbeitsverpflichtung und Kinderbetreuung unter Corona-Bedingungen

Arbeitnehmer, die ein krankes Kind betreuen müssen, haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung. Dieses gilt auch für Beschäftigte, die nicht gesetzlich versichert sind oder keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Als betreuungsbedürftig gelten allerdings nur Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, also erst 11 Jahre alt und jünger sind oder Kinder mit Behinderung. die auf Hilfe angewiesen sind.

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