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Tarifrunde 2021 – oder Vorsicht Falle!

Foto: Michael Grigat/GdP
Foto: Michael Grigat/GdP

Nach den erfolgreichen Personalrats- und JAV-Wahlen folgen im Oktober die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder(TV-L). Noch stimmen die Gewerkschaften ihre Forderungen, mit denen sie in die Verhandlungen gehen werden, intern ab. Aber bereits jetzt ist klar: Es werden keine leichten Tarifverhandlungen werden. Und das nicht nur wegen Corona. Denn die Bundesländer haben angekündigt, dass sie erst dann bereit sind, ein Tarifangebot auf den Tisch zu legen, wenn die Gewerkschaften vorher Zugeständnisse bei der Definition Arbeitsvorganges machen. Würden sich die Gewerkschaften darauf einlassen, könnte das bei vielen Beschäftigten zu massiven Einkommensverlusten führen.

Der Arbeitsvorgang stellt die Weichen für die Eingruppierung. Wird von den Arbeitgebern in die Eingruppierung eingegriffen, braucht man nicht lange spekulieren, zu wessen Nachteil das geschehen soll! Wir müssen deshalb davon ausgehen, dass die Arbeitgeber die Definition des Arbeitsvorgangs nur deshalb zum Verhandlungsgegenstand machen wollen, um auf diesem Weg massive Einkommenssenkungen durchzusetzen. Oder anders formuliert: Die Arbeitgeber wollen erreichen, dass die Beschäftigten ihre Tariferhöhung durch eine schlechtere Eingruppierung selber finanzieren. Der ohnehin benachteiligte öffentliche Dienst würde dann noch mehr an Attraktivität verlieren.

„Wir erteilen der Forderung der Arbeitgeber eine klare Absage“, betont Jutta Jakobs, die als stellvertretende Landesvorsitzende der GdP den Tarifbereich bei der Polizei verantwortet. „Würden wir uns auf diese Diskussion einlassen, hätten wir schon verloren“, warnt sie. „Dann wird der öffentliche Dienst mehr und mehr an Attraktivität verlieren. Mit der Folge, dass es in Zukunft kaum noch möglich wäre, gut qualifizierte junge Menschen für den öffentlichen Dienst zu gewinnen.“
Um das zu verhindern, ist es wichtig, dass sich möglichst viele Beschäftigten in die Tarifauseinandersetzung einmischen. Denn das stärkt die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften.

Ende September läuft der Tarifvertrag der Länder aus. Kurz darauf beginnen am 8. Oktober in Potsdam die Tarifverhandlungen, denn verhandelt wird nicht auf NRW-Ebene, sondern bundesweit. Die Länder haben sich dazu – mit Ausnahme von Hessen – zu einer bundesweiten Tarifgemeinschaft zusammengeschlossen, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Hinzu kommt, dass der Tarifvertrag nicht nur für die Polizei gilt, sondern für alle Beschäftigten der Länder, also auch den Bildungsbereich, die Finanzverwaltung und die übrige Landesverwaltung. Das macht die Verhandlungen wegen der unterschiedlichen Interessenslange zwar schwieriger, gleichzeitig wird aber auch die Streikmacht aller Arbeitsbereiche gebündelt.
Für die Polizei gilt: Unmittelbar betroffen von den Tarifverhandlungen sind in NRW die knapp 8000 Tarifbeschäftigten der Polizei. Indirekt gilt der Abschluss aber auch für die 41 000 Polizeivollzugs- und die Verwaltungsbeamtinnen und -beamten der Polizei. Denn bei den Verhandlungen steht die Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamtinnen und Beamten von vornherein immer mit im Raum.

Das lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher voraussagen. Neben dem Beginn der Verhandlungen (8.10.) stehen bislang nur die Termine für die 2. und für die 3. Verhandlungsrunde fest (1./2.11. und 27./28.11.). In den letzten Tarifverhandlungen ist den Gewerkschaft und den Arbeitgebern gelungen, in der dritten Verhandlungsrunde zu einem Abschluss zu kommen. Ob das auch diesmal so sein wird, hängt vor allem von der Bereitschaft der Arbeitgeber ab, ein akzeptables Angebot auf den Tisch zu legen.
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