TdL scheitert mit Verfassungsbeschwerde zum Arbeitsvorgang

Das Land Berlin und die TdL haben daraufhin gegen die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie machten eine Verletzung der in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) garantierten Tarifautonomie geltend und sind des Weiteren der Auffassung, das Bundesarbeitsgericht (BAG) habe die spezifischen Grenzen der zulässigen Auslegung von tarifvertraglichen Regelungen überschritten.
Die GdP sieht sich durch diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. Wir fordern die TdL auf, die tarifliche Regelung zum Arbeitsvorgang nun endlich anzuerkennen und vorbehaltlos umzusetzen!
Die GdP sieht sich durch diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. Wir fordern die TdL auf, die tarifliche Regelung zum Arbeitsvorgang nun endlich anzuerkennen und vorbehaltlos umzusetzen!