Zum Inhalt wechseln

Teilerfolg bei Dienstunfallschutz

Teilerfolg bei Dienstunfallschutz - Foto: GdP

Mit Ihrer Ende vergangenen Jahres gestarteten Initiative zur Verbesserung des Unfallschutzes bei Sporttraining (Deutsche Polizei 11/2011) konnte die Polizei-Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung (PHJAV) einen Teilerfolg erzielen: In Zukunft fallen auch die Kommissaranwärterinnen und -anwärtern unter den Dienstunfallschutz, wenn sie am Dienstsport ihrer Behörde teilnehmen.

Sportveranstaltungen außerhalb des behördlichen Angebots bleiben hingegen weiter außen vor. Das hat das Innenministerium dem PHPR verbindlich mitgeteilt.
Die PHJAV hatte auf eine Verbesserung des Dienstunfallschutzschutzes gedrängt, weil inzwischen viele Nachwuchspolizisten auf die Wahrnehmung von Sportangeboten verzichten, weil sie befürchten, im Falle eines Sportunfalls polizeidienstuntauglich geschrieben zu werden.
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.
Unsere Wirtschaftsunternehmen