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Pressemitteilung

GdP fordert Tempo 30 in Innenstädten

GdP fordert Tempo 30 in Innenstädten - Foto: GdP
Düsseldorf.

Trotz massiver Ausweitung der Geschwindigkeitskontrollen sind in den ersten neun Monaten 2014 in Nordrhein-Westfalen 9 861 Menschen bei Unfällen im Straßenverkehr schwer verletzt worden. Das sind 8,6 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert deshalb einen besseren Schutz vor allem für schwächere Verkehrsteilnehmer. „10 000 Schwerverletzte in neun Monaten – das ist eine erschreckende Zahl. Mit Blitzen alleine werden wir dieses Problem nicht lösen, weil vor allem Fußgänger und Radfahrer oft bei Unfällen verletzt werden, bei denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten worden ist“, sagte GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert heute auf einem Verkehrsforum seiner Gewerkschaft in Düsseldorf. „Deshalb brauchen wir endlich eine ernsthafte Diskussion über Tempo 30 in den Innenstädten und Tempo 90 auf den Landstraßen“, fordert Plickert.

Durch die Einführung von Tempo 30 als zulässige Höchstgeschwindigkeit ließe sich nach Meinung von Verkehrsexperten das Unfallrisiko in den Städten deutlich senken. Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit würde zudem nicht zu einer Verlangsamung des innerstädtischen Verkehrs führen, wenn Durchgangsstraßen, die eine höhere Geschwindigkeit zulassen, entsprechend gekennzeichnet werden. „Wer sich heute in den Städten bewegt, weiß ohnehin, dass die Vorstellung, man könne innerorts 50 Stundenkilometer schnell fahren, eine reine Illusion ist“, sagte GdP-Vorsitzender Arnold Plickert dazu auf dem Verkehrsforum in Düsseldorf. Auch bei der Forderung, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen von 100 km/h auf 90 km/h zu senken, stützt sich die GdP auf Erkenntnisse der Verkehrsunfallforschung. Alleine in NRW gab es im vergangenen Jahr außerhalb geschlossener Ortschaften 10 317 Unfälle mit Personenschaden. „Hier von einem guten Jahr zu reden, ist schon zynisch“, sagte GdP-Vorsitzender Plickert.

Auch die Fahrradfahrer sieht die GdP in der Pflicht. Die Promillegrenze, ab der Radfahren straffbar ist, müsse von 1,6 auf 1,1 Promille gesenkt werden. „Auch für Radfahrer gilt: Alkohol und Fahren gehören nicht zusammen“, sagte Plickert.

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