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Pressemitteilung

Übernahme des Tarifabschlusses: Landesregierung macht Versprechen aus Oppositionszeiten wahr

Foto: Michael Grigat/GdP
Foto: Michael Grigat/GdP
Düsseldorf.

Zweieinhalb Wochen nach dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst hat Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) heute angekündigt, dass NRW die Einkommenserhöhung für die Tarifbeschäftigten auf die Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfänger übertragen wird. Deren Einkommen steigen parallel zur Erhöhung bei den Tarifbeschäftigten zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 jeweils um 3,2 Prozent. Am 1. Januar 2021 kommen weitere 1,4 Prozent hinzu.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Ankündigung des Finanzministers ausdrücklich gelobt. „Die schwarz-gelbe Landesregierung hat zwar länger als die meisten anderen Länder gebraucht, um sich bei der Übernahme des Tarifergebnisses festzulegen, aber das Ergebnis stimmt“, lobte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens die Entscheidung. Mertens erinnerte zudem daran, dass die heutigen Regierungsparteien CDU und FDP zu Oppositionszeiten sogar vor das Landesverfassungsgericht in Münster gezogen sind, um eine Abkopplung der Beamten und der Versorgungsempfänger von der Einkommenserhöhung im Tarifbereich zu verhindern. „Was CDU und FDP als Oppositionsparteien lautstark gefordert haben, setzen sie heute in der Regierungsverantwortung selber um. Das ist gut für NRW!“, sagte Mertens.

Über die weiteren Details bei der Übernahme des Tarifabschlusses will die Landesregierung am Freitag mit den Gewerkschaften reden. Für die GdP gehört dabei die Erhöhung der Ausbildungsvergütung für die Kommissaranwärterinnen und -anwärter und der Zulagen im Beamtenbereich elementar dazu. „Bei der Polizei gibt es eine ganze Reihe von Zulagen, mit denen die besonderen Belastungen in bestimmten Arbeitsbereichen wie zum Beispiel im Schichtdienst oder bei den Spezialkräften ausgeglichen werden sollen. Wenn die Regierung den Tarifabschluss 1:1 übernehmen will, muss das auch für die Zulagen gelten“, sagte Mertens. „Das gilt analog der Regelung im Tarifbereich auch für die Erhöhung der freien Tage für alle Beamten, die im Wechselschichtdienst arbeiten von sechs auf neun Tage“, ergänzte der GdP-Vorsitzende.
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