Pressemitteilung
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Vergütung der Bereitschaftszeiten gilt unmittelbar für NRW
In NRW hat die GdP bereits 2011 parallel zu den gestern in Leipzig entschiedenen Verfahren ein eigenes Musterverfahren zur Vergütung der Bereitschaftszeit als Arbeitszeit angestrengt. Die GdP geht davon aus, dass das Land seinen dagegen gerichteten Widerspruch nach der gestrigen Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts unverzüglich zurückziehen wird. Zudem erwartet die GdP, dass alle Polizisten, die in den vergangenen Jahren Widerspruch dagegen eingelegt haben, dass die von ihnen geleistete Bereitschaftszeit nur zum Teil als Arbeitszeit vergütet worden ist, die fehlenden Stunden jetzt gutgeschrieben bekommen. Betroffen sind davon in NRW mehrere tausend Beamte.