Pressemitteilung
Urteil zu Risikospielen könnte weit über den Fußball hinaus Folgen haben
Die GdP rät deshalb dazu, dass das Land das heute ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erst einmal sorgfältig analysiert, bevor in NRW Fußballvereine bei Hochrisikospielen an den Kosten des Polizeieinsatzes beteiligt werden. „Das ist auch deshalb geboten, weil mit dem Urteil keines der im Fußball vorhandenen Probleme gelöst wird. Weder die Frage, wie die Vereine mit den gewalttätigen Fans in den eigenen Reihen umgehen, noch wie sie das Abfackeln von Pyrotechnik im Stadion verhindern wollen“, sagte Mertens. Die Einsatzstärke der Polizei müsse sich außerdem auch in Zukunft am Gefährdungspotenzial des jeweiligen Spiels orientiert und nicht an der Zahlungsfähigkeit oder -willigkeit der Klubs.
Die GdP geht zudem davon aus, dass die Frage der Kostenbeteiligung der Vereine an den Fußballeinsätzen der Polizei mit dem heutigen Urteil noch nicht abschließend geklärt ist. „Ich würde mich nicht wundern, wenn die DFL in die Verlängerung vor dem Bundesverfassungsgericht geht“, sagte Mertens.
Die GdP geht zudem davon aus, dass die Frage der Kostenbeteiligung der Vereine an den Fußballeinsätzen der Polizei mit dem heutigen Urteil noch nicht abschließend geklärt ist. „Ich würde mich nicht wundern, wenn die DFL in die Verlängerung vor dem Bundesverfassungsgericht geht“, sagte Mertens.