Zum Inhalt wechseln

Pressemitteilung

Urteil zu Risikospielen könnte weit über den Fußball hinaus Folgen haben

Foto: Lorenz Rojahn/GdP
Foto: Lorenz Rojahn/GdP
Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürchtet, dass die heute vom Bundesverwaltungsgericht getroffene Entscheidung, nach der Fußballvereine bei Risikospielen grundsätzlich an den Kosten der Polizeieinsätze beteiligt werden können, weitreichende Folgen haben wird, auch über den Fußball hinaus. „Die Forderung, die reichen Klubs an den Kosten für die Polizeieinsätze zu beteiligen, ist populär. Deshalb wird das Leipziger Urteil in der Bevölkerung auf große Zustimmung stoßen. Aber ist sie deshalb auch zu Ende gedacht?“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Was ist zum Beispiel, wenn Jacques Tilly für den Düsseldorfer Karneval einen Wagen baut, durch den sich militante Islamisten provoziert fühlen? Muss dann der Karnevalsverein für den zusätzlichen Polizeischutz zahlen?“ Die gleichen Maßstäbe müssten zudem auch für Traditionsvereine mit großer Vergangenheit gelten, die inzwischen in den unteren Ligen spielen, aber noch immer viele gewaltbereite Anhänger haben. Und für andere Veranstaltungen wie Schützenfeste und Fronleichnamsprozessionen.

Die GdP rät deshalb dazu, dass das Land das heute ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erst einmal sorgfältig analysiert, bevor in NRW Fußballvereine bei Hochrisikospielen an den Kosten des Polizeieinsatzes beteiligt werden. „Das ist auch deshalb geboten, weil mit dem Urteil keines der im Fußball vorhandenen Probleme gelöst wird. Weder die Frage, wie die Vereine mit den gewalttätigen Fans in den eigenen Reihen umgehen, noch wie sie das Abfackeln von Pyrotechnik im Stadion verhindern wollen“, sagte Mertens. Die Einsatzstärke der Polizei müsse sich außerdem auch in Zukunft am Gefährdungspotenzial des jeweiligen Spiels orientiert und nicht an der Zahlungsfähigkeit oder -willigkeit der Klubs.

Die GdP geht zudem davon aus, dass die Frage der Kostenbeteiligung der Vereine an den Fußballeinsätzen der Polizei mit dem heutigen Urteil noch nicht abschließend geklärt ist. „Ich würde mich nicht wundern, wenn die DFL in die Verlängerung vor dem Bundesverfassungsgericht geht“, sagte Mertens.
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.
Unsere Wirtschaftsunternehmen