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ViVA Multis verdienen eine Zulage

Foto: Jürgen Seidel/GdP
Foto: Jürgen Seidel/GdP

Die Einführung von ViVA 2_1 ist ein wichtiger Meilenstein für die digitale Wende in der Polizei NRW. Andere wichtige Digitalisierungsvorhaben, wie z. B. die Einführung leistungsfähiger mobiler Endgeräte brauchen ein gut laufendes ViVA 2_1 als zwingende Voraussetzung.

Erfolgreich kann die Einführung aber nur gelingen, wenn die Beschäftigten mitgenommen werden. Die GdP hat sich deshalb mit ihrer Mehrheit im Polizei-Hauptpersonalrat massiv dafür eingesetzt, dass die Einführung durch ein umfangreiches Schulungskonzept begleitet wird. Das kommt jetzt in den Behörden an. Aktuell laufen die Anwenderschulungen. Landesweit haben Kolleginnen und Kollegen sich bereit erklärt, diese Schulungen durchzuführen. Auf die „ViVA-Multis“ kommt es an, wenn ViVA 2.1 ein Erfolg werden soll, denn die Umstellung ist für die Anwenderinnen und Anwender in den Behörden eine große Herausforderung.

Entscheidung gegen eine Zulage ist nicht sachgerecht

Die Multiplikatoren leisten einen zentralen Beitrag. Das verdient Anerkennung. Ohne weitere inhaltliche Begründung hat das Innenministerium per Erlass vom 07. Januar 2019 dagegen verfügt, dass die Voraussetzungen für die Zahlung einer Lehrzulage nicht erfüllt sind. Das stößt nicht nur bei den Multiplikatoren auf Unverständnis. Auch die GdP geht dagegen vor.
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