Verbesserungen für Beschäftigte in der EGO Teil II und III
Die Kolleginnen und Kollegen im Hubschrauberinstandhaltungsbetrieb mit Freigabeberechtigung mindestens nach Cat. B1 oder B2 der VO (EG) 2042/2003 werden mit Wirkung zum 01.01.2020 in eine neue, vor der Entgeltgruppe 9a eingefügte Entgeltgruppe 9b eingruppiert.
- Freigabeberechtigtes Personal im Hubschrauberinstandhaltungsbetrieb mit Freigabeberechtigung nach CAT. A der VO (EG) 2042/2003 unterfällt zukünftig der EG 9a.
- Für Lagerarbeiter mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit wird vor der Entgeltgruppe 4 eine Entgeltgruppe 5 eingefügt.
- Die Schießstandwarte, welche bisher in der Fallgruppe 5 der EG 3 aufgeführt waren, erhalten eine Aufwertung zur Fallgruppe 3 der EG 4.
- Hundepfleger unterfallen nur noch dann der EG 3, wenn sie keine einschlägige Berufserfahrung vorweisen können, ansonsten werden sie in einer höheren EG eingruppiert.
- Rettungssanitäter gemäß Teil II.18.2 der EGO erhalten ab dem 01.01.2020 einen Zuschlag in Höhe von 2,3 % ihres Tabellenentgelts.