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Verbesserungen für Beschäftigte in der EGO Teil II und III

Foto: Sven Vüllers/GdP NRW
Foto: Sven Vüllers/GdP NRW

Mehrere Berufsgruppen, die unter den Teil III.3.6 der EGO (vormals MTArb) fallen, werden zum 01.01.2020 höher eingruppiert. Dies geht aus dem am 02.03.2019 vereinbarten Tarifabschluss zum TV-L hervor:

Die Kolleginnen und Kollegen im Hubschrauberinstandhaltungsbetrieb mit Freigabeberechtigung mindestens nach Cat. B1 oder B2 der VO (EG) 2042/2003 werden mit Wirkung zum 01.01.2020 in eine neue, vor der Entgeltgruppe 9a eingefügte Entgeltgruppe 9b eingruppiert.
  • Freigabeberechtigtes Personal im Hubschrauberinstandhaltungsbetrieb mit Freigabeberechtigung nach CAT. A der VO (EG) 2042/2003 unterfällt zukünftig der EG 9a.
  • Für Lagerarbeiter mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit wird vor der Entgeltgruppe 4 eine Entgeltgruppe 5 eingefügt.
  • Die Schießstandwarte, welche bisher in der Fallgruppe 5 der EG 3 aufgeführt waren, erhalten eine Aufwertung zur Fallgruppe 3 der EG 4.
  • Hundepfleger unterfallen nur noch dann der EG 3, wenn sie keine einschlägige Berufserfahrung vorweisen können, ansonsten werden sie in einer höheren EG eingruppiert.
  • Rettungssanitäter gemäß Teil II.18.2 der EGO erhalten ab dem 01.01.2020 einen Zuschlag in Höhe von 2,3 % ihres Tabellenentgelts.
Die Höhergruppierungen sowie der Zuschlag erfolgen zeitgleich mit der 2. Stufe der Entgelterhöhung um weitere 3,2 %, die für alle Beschäftigten gilt, die untern den TV-L fallen
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