ViVA muss praxistauglicher werden
Kritik an vielen Details
× ViVA 2.1 ist ein Zeitfresser Die Erfassung von einzelnen Fällen dauert drei- bis viermal so lang wie in IGVP, was vor allem bei Massendelikten und im K-Bereich ein echtes Problem ist.× Nicht ausgereifte Unterstützung der Anwender durch das Programm Eine katalogbasierte Erfassung und Bearbeitung kann mit dazu beitragen die Datenqualität zu den einzelnen Vorgängen zu optimieren. Das setzt aber voraus, dass die Plausibilitätsprüfung automatisiert in die betroffenen Datenfelder springt.
× Zu aufwändige Fehlerkorrektur Andere Anwender klagen, dass Fehlerkorrekturen und Ergänzungen in einzelnen Dokumenten im Nachhinein kaum möglich sind, oder nur mit erheblichem zeitlichem Aufwand.
× Umwandlung in NW-Formulare dauert zu lange Weiter werden die zeitlichen Aufwände beklagt, die die Umwandlung des digitalen Vorgangs in die vorgeschriebenen NW-Formulare erzeugen. Und das gerade deshalb, weil ViVA eine gute, systemeigene Verdokumentierung der Anwendungsfälle bietet.
× E-Mail Postfächer werden geflutet Insbesondere Vorgesetze weisen auf eine nie dagewesene systemerzeugte E-Mail-Flut hin, die kaum mehr zu bewältigen ist.
GdP fordert klare Prioritäten
Die beschriebenen Probleme sind dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste bekannt. Dort wird zurzeit intensiv nach Lösungen gesucht. Damit die Startprobleme bei ViVA möglichst schnell überwunden werden, sind aus Sicht der GdP drei Maßnahmen vordringlich:1. Fokus auf die Probleme der Anwender legen! Sämtliche Entwicklerkapazitäten müssen für die Lösung der dringendsten Probleme eingesetzt werden.
2. Datenflut eindämmen! Es ist zu überprüfen, ob alle Daten, die aktuell durch ViVA 2.1 erfasst werden, in diesem Umfang tatsächlich erforderlich sind. Wer Polizeiarbeit besser steuern will, braucht auch mehr Daten. Das ist zwar grundsätzlich richtig, darf aber nicht zum Selbstzweck werden.
3. Mehrbelastung ausgleichen! Wer jetzt mehr Zeit aufwenden muss, als vorher, muss dafür einen Ausgleich bekommen. Da wo eine Reduzierung der Fallzahlen o.Ä. nicht möglich ist, muss unbürokratisch Mehrarbeit genehmigt werden.
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