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Vorbereitung auf den Ruhestand: Einheitliche Sonderurlaubsregelung erreicht!

Foto: Manfred Vollmer/GdP
Foto: Manfred Vollmer/GdP

Kaum erscheint jährlich der Bildungskalender der GdP, sind die Seminare „Vorbereitung auf den Ruhestand“ ausgebucht. Pension, Beihilfe und Pflege - alles Themenfelder, mit denen sich die meisten Beschäftigten in ihrer aktiven Dienstzeit kaum befassen. Umso wichtiger, dass sich jeder vor dem Ruhestandseintritt damit auseinandersetzt, welche Veränderungen jetzt auf ihn zukommen.

Erlass: Einheitlich drei Tage Sonderurlaub


Trotzdem haben sich viele Behörden schwer mit der Frage getan, ob und in welchem Umfang sie ihren Beschäftigten Sonderurlaub für Seminare zur Vorbereitung auf den Ruhestand gewähren sollen. So kamen bei derselben Veranstaltung Kolleginnen und Kollegen mit unterschiedlichen Sonderurlaubsgenehmigungen zusammen - von einem bis zu drei Tagen Sonderurlaub war alles vertreten.
Dieses Problem gehört jetzt der Vergangenheit an: Nach vielen Gesprächen haben GdP und PHPR erreicht, dass jede Kollegin und jeder Kollegen für die Ruhestandsseminare der GdP einmalig einen Sonderurlaub über drei Tage bekommt. Das ist in einem an die Behörden versandten Erlass klar geregelt.

GdP Forderung: Vorbereitung auf den Ruhestand als Fürsorgepflicht des Dienstherren

Damit ist ein lang bestehendes Problem endlich beseitigt: Wenn schon der Dienstherr nicht selber die Kolleginnen und Kollegen auf den Ruhestand vorbereitet, ist jetzt zumindest die Genehmigung des Sonderurlaubes kein Streitthema mehr. Das war mehr als überfällig!

Die GdP wird sich dafür einsetzen, dass in Zukunft auch bei anderen gewerkschaftlichen Veranstaltungen der gleiche Maßstab bei der Frage des Sonderurlaubes gilt.
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