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Pressemitteilung

Wegfall der Bewährung wird Raser-Szene nachhaltig verändern

Foto: GdP
Foto: GdP
Düsseldorf.

Nach einer heute bekanntgegebenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist die Aussetzung der Haftstrafe für zwei junge kölner Autofahrer, die vor zwei Jahren bei einem illegalen Autorennen den Tod einer Radfahrerin herbeigeführt haben, zu Unrecht erfolgt. Nach dem Urteil des BGH haben die beiden Raser durch ihre aggressive Fahrweise die Gefahr eines tödlichen Unfalls bewusst herbeigeführt. Zudem verstößt die Entscheidung des Landgerichts Köln, die beiden Teilnehmer des illegalen Autorennens lediglich zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen, gegen das allgemeine Rechtsempfinden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) geht davon aus, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Raser-Szene in NRW nachhaltig verändern wird. „Niemand kann in Zukunft mehr behaupten, die Teilnahme an einem illegalen Rennen sei nur ein cooles
Event, das keinem schadet“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Mertens. „Auch die Teilnehmer der Rennen wissen jetzt, dass sie mit dem Leben anderer Menschen spielen und dafür ins Gefängnis kommen können.“


In NRW sind in den letzten Jahren immer wieder Unbeteiligte durch illegale Autorennen zu Tode gekommen. Zuletzt wurde im Juni in Mönchengladbach ein 69-Jähriger Fußgänger beim Überqueren einer Straße in einer 40-Kilometer-Zone von dem
Teilnehmer eines illegalen Rennens erfasst und tödlich verletzt. Staatsanwalt und Polizei bewerten den Vorfall als Mord.


Parallel zur neuen Rechtsprechung des BGH fordert auch der Bundesrat ein schärferes Vorgehen gegen die Teilnehmer illegaler Rennen. Nach einer noch vom ehemaligen nordrhein-westfälischen Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) eingebrachten
Gesetzesinitiative sollten die Teilnehmer illegaler Rennen zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt werden können. Bislang drohen ihnen lediglich 400 Euro Bußgeld und ein paar Monate Fahrverbot.
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