Pressemitteilung
Weihnachtsgeschenke der besonderen Art
Nach den Vorstellungen des Innenministeriums sollen sich zum Beispiel die Beschäftigten jeweils einer Hundertschaft an den Feiertagen für 24 Stunden zur Verfügung halten. Für die Betroffenen bedeutet dass, dass sie innerhalb von maximal 60 Minuten einsatzbereit
auf der Dienststelle sein müssen. Dafür sollen ihnen ganze drei Stunden als Arbeitszeit vergütet werden. Rufbereitschaften nehmen in allen Bereichen der Polizei immer weiter zu, weil es mit dem vorhandenen Personal kaum noch anders geht.
GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert: „Uns ist bewusst, dass die Polizei wegen der momentan angespannten Sicherheitslage auch an Weihnachten besonders belastet sein wird, dies muss aber angemessen ausgeglichen werden. Wer über Weihnachten rund um
die Uhr Rufbereitschaft hat und innerhalb von 60 Minuten einsatzbereit auf der Dienststelle sein muss, muss dafür mehr als drei Stunden pro Tag Freizeitausgleich erhalten.“
Plickert weiter: „Weihnachten ist das Fest der Freude, man besucht Familienmitglieder und feiert gemeinsam. Das fällt für diejenigen, die Rufbereitschaft haben, aus. Diese verkappte Bereitschaft muss genauso wie der Bereitschaftsdienst, also mindestens im Verhältnis 1:2 vergütet werden.“ Weil in der jetzigen Situation Mehrarbeitsstunden ohnehin kaum durch Freizeit ausgeglichen werden können, müsse auch die sofortige Auszahlbarkeit gegeben sein. „Unsere Kolleginnen und Kollegen haben das verdient“, sagte Plickert. Das sollten auch vor allem die Ministerialbeamten einsehen, die in aller Ruhe und Gemütlichkeit mit ihrer Familie Weihnachten feiern können.
auf der Dienststelle sein müssen. Dafür sollen ihnen ganze drei Stunden als Arbeitszeit vergütet werden. Rufbereitschaften nehmen in allen Bereichen der Polizei immer weiter zu, weil es mit dem vorhandenen Personal kaum noch anders geht.
GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert: „Uns ist bewusst, dass die Polizei wegen der momentan angespannten Sicherheitslage auch an Weihnachten besonders belastet sein wird, dies muss aber angemessen ausgeglichen werden. Wer über Weihnachten rund um
die Uhr Rufbereitschaft hat und innerhalb von 60 Minuten einsatzbereit auf der Dienststelle sein muss, muss dafür mehr als drei Stunden pro Tag Freizeitausgleich erhalten.“
Plickert weiter: „Weihnachten ist das Fest der Freude, man besucht Familienmitglieder und feiert gemeinsam. Das fällt für diejenigen, die Rufbereitschaft haben, aus. Diese verkappte Bereitschaft muss genauso wie der Bereitschaftsdienst, also mindestens im Verhältnis 1:2 vergütet werden.“ Weil in der jetzigen Situation Mehrarbeitsstunden ohnehin kaum durch Freizeit ausgeglichen werden können, müsse auch die sofortige Auszahlbarkeit gegeben sein. „Unsere Kolleginnen und Kollegen haben das verdient“, sagte Plickert. Das sollten auch vor allem die Ministerialbeamten einsehen, die in aller Ruhe und Gemütlichkeit mit ihrer Familie Weihnachten feiern können.