Kurz vor dem Jahresende stellt die GdP ihren Mitgliedern noch zwei Muster für Anträge/Widersprüche zur Verfügung. Im ersten Fall geht es um ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das Beamtinnen und Beamten, die 2010 einen gekürzten Familienzuschlag erhalten haben, eine Nachzahlung zugesprochen hat. Im zweiten Fall geht es um eine aktuelle Verfahrensentwicklung vor dem Europäischen Gerichtshof zur Frage einer möglichen Altersdiskriminierung durch Dienstaltersstufen.