Zulage für höherwertige Tätigkeiten – endlich fließt Geld!
Innenministerium hat Quoten zur Auszahlung ermittelt
Jetzt sind die Behörden am Zug, damit die Ansprüche nicht verjähren und das Geld noch dieses Jahr ausgezahlt wird
Das Innenministerium hat die Kreispolizeibehörden in dem maßgeblichen Erlass zur Zahlung der Zulagen bis zum 30.11.2020 aufgefordert. Vor diesem Hintergrund ist nun endlich mit der zügigen Abwicklung der Vorgänge zu rechnen.
Forderung: Vollständige Aufhebung des Deckelungsbeschlusses!
Dass nun nach großem bürokratischem Aufwand die Zulagen in korrekter Höhe ermittelt und ausgezahlt werden können, begrüßen wir ausdrücklich. Perspektivisch muss das Ziel allerdings die vollständige Aufhebung des Deckelungsbeschlusses sein. Dadurch würden alle Kolleginnen und Kollegen entsprechend der ausgeübten Funktion besoldet werden. Die Behelfslösung über die Zulage nach § 59 LBesG könnte dann, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, auf Ausnahmefälle beschränkt werden.