Kurz nach der Ernennung zur Polizeikommissarin / zum Polizeikommissar oder zur Kriminalkommissarin / zum Kriminalkommissar steht auch die erste Besoldungsmitteilung ins Haus. Das erste Mal keine Anwärterbezüge mehr! Grundsätzlich darf man sich darauf verlassen, dass die Besoldung durch den Dienstherrn richtig ist. Leider zeigt die in den letzten Jahren gemachte Erfahrung aber, dass Vertrauen zwar gut, Kontrolle aber immer besser ist.