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GdP fordert Energiepreispauschale auch für Versorgungsempfänger in NRW

Neues Maßnahmenpaket erneut lückenhaft

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.

Am Wochenende hat die Bundesregierung das dritte Entlastungspaket mit einem Gesamtvolumen von 65 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Dieses beinhaltet auch die Zahlung einer Energiepreispauschale an Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende. Auch die Versorgungsempfänger:innen des Bundes wurden bedacht – nicht jedoch die Pensionäre:innen der Länder und Kommunen.

Dies kann so nicht angehen! Bereits mit unserer Pressemitteilung vom 12. Mai 2022 haben wir die Zahlung der Energiepreispauschale auch für die Ruheständler in NRW eingefordert. Zusammen mit den vorangegangenen Entlastungspaketen investiert der Bundesregierung insgesamt 95 Milliarden Euro zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft von der Belastung durch steigende Energiepreise. Da kann es nicht sein, dass die Gruppe der Versorgungsempfänger:innen auf Länderebene als einzelne Gruppe von der Zahlung der Energiepauschale willkürlich ausgenommen wird Auch für sie muss der Bund entsprechende Leistungen zur Verfügung stellen!

Denn: Die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes NRW sind gleichermaßen von den horrenden aktuellen Teuerungsraten betroffen. Es ist nicht zu akzeptieren, dass sie als gleichermaßen Betroffene nun auf den Goodwill der Landesregierung angewiesen sein sollen. Notfalls ist das Land NRW gefordert, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen und umgehend die Auszahlung der Energiepreispauschale von 300,-- Euro bis zum Jahresende an ihre Ruheständler zuzusichern. Es wäre ansonsten unerträglich, wenn diese erneut befürchten müssten, bei einer Sonderzahlung leer auszugehen.

GdP-News zum Download
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