Pressemitteilung
Sammeln von DNA-Proben von Polizeibeamten umgehend einstellen!
In dem erst im April diesen Jahres beschlossene Gendiagnostikgesetz hat der Deutsche Bundestag ausdrücklich festgestellt, dass ein Arbeitgeber von seinen Beschäftigten weder die Vornahme genetischer Untersuchungen verlangen, noch die Ergebnisse bereits vorgenommener Analysen verwenden darf. „Dieser Schutz muss auch für Polizeibeamte gelten“, fordert Richter, „auch wenn das Gendiagnostikgesetz wegen der Zuständigkeit der Länder bei den Polizeibeamten formal nicht greift.“
Richter warnt davor, diese Gesetzesvorschrift dadurch zu umgehen, dass die DNA-Proben freiwillig abgegeben werden sollen, wie dies zurzeit in Duisburg geschieht. „Auch Polizeibeamte stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Vorgesetzten. Sie könnten sich zur Abgabe ihrer DNA-Probe genötigt sehen, weil sie sonst berufliche Nachteile befürchten.“
Zudem bezweifelt die GdP, dass die im Duisburger Polizeipräsidium praktizierte Speicherung von DNA-Proben von Kriminalbeamten, die bei der Spurensicherung eingesetzt werden, zu einer schnelleren Aufklärung von Straftaten führt. „Um Täterspuren bereits im Anfangsstadium eindeutig identifizieren zu können, müssten alle Polizeibeamten, Rettungskräfte und Staatsanwälte, die am Tatort eingesetzt werden können, bereits im Vorfeld eine DNA-Probe hinterlegen. Selbst dann, wenn sie aus anderen Städten kommen. „Das würde zu einer riesigen, nicht eingrenzbaren Massendatei führen“, warnt Richter.
Richter warnt davor, diese Gesetzesvorschrift dadurch zu umgehen, dass die DNA-Proben freiwillig abgegeben werden sollen, wie dies zurzeit in Duisburg geschieht. „Auch Polizeibeamte stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Vorgesetzten. Sie könnten sich zur Abgabe ihrer DNA-Probe genötigt sehen, weil sie sonst berufliche Nachteile befürchten.“
Zudem bezweifelt die GdP, dass die im Duisburger Polizeipräsidium praktizierte Speicherung von DNA-Proben von Kriminalbeamten, die bei der Spurensicherung eingesetzt werden, zu einer schnelleren Aufklärung von Straftaten führt. „Um Täterspuren bereits im Anfangsstadium eindeutig identifizieren zu können, müssten alle Polizeibeamten, Rettungskräfte und Staatsanwälte, die am Tatort eingesetzt werden können, bereits im Vorfeld eine DNA-Probe hinterlegen. Selbst dann, wenn sie aus anderen Städten kommen. „Das würde zu einer riesigen, nicht eingrenzbaren Massendatei führen“, warnt Richter.