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Pressemitteilung

Duisburger Katastrophe - Veranstalter völlig überfordert

Düsseldorf.

Aufgrund der vorläufigen Auswertung des Innenministeriums NRW zum Ablauf der Loveparade und dem sich daraus entwickelten schrecklichen Geschehen zieht die Gewerkschaft der Polizei den Schluss, dass weder das Sicherheitskonzept des Veranstalters noch dessen Umsetzung den Risiken gerecht geworden ist. Frank Richter, Landeschef der GdP: „Sicherheitsbedenken der Polizei im Vorfeld der Loveparade wurden missachtet, zugesagte Sicherheitsmaßnahmen nicht umgesetzt und polizeiliche Forderungen im Verlauf der Veranstaltung nicht erfüllt“. „Das Sicherheitskonzept des Veranstalters war schon vor Beginn der Loveparade Makulatur, weil der Einlass zu dem Veranstaltungsgelände sich um mehr als 1 Stunde wegen der dort noch durchgeführten Planierarbeiten verzögerte. Dies führte bereits zu einem erheblichen Rückstau an den Sperrstellen,“ so Richter.

Der GdP-Landesvorsitzende wies darauf hin, dass es während der Veranstaltung im Tunnel- und Rampenbereich, für den ausschließlich der Veranstalter zuständig war, immer wieder zu Rückstaus kam. Ein Abfluss der Zuschauermassen vom Rampenkopf war nicht möglich, weil es zu wenige Ordner gab, die dies regulierten. Die vom Veranstalter als so genannte Pusher zur Stauauflösung eingesetzten Ordner waren mit der Auflösung der Staus in Richtung Veranstaltungsgelände überfordert.

„In dieser kritischen Situation wurden die im Tunnel und an der Rampe eingesetzten Polizeikräfte vom Veranstalter um Unterstützung gebeten, obwohl die Polizei nur zur Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben wie Strafverfolgung, allgemeine Hilfeleistung und anderes verantwortlich war. Nur durch das professionelle Eingreifen der vielen Polizeibeamtinnen und –beamten wurde eine Vielzahl weiterer Opfer verhindert.
Für zukünftige Veranstaltungen dieser Größenordnung muss die Sicherheit oberste Priorität besitzen. Alle anderen Aspekte haben dahinter zurückzutreten“, erklärte Richter.

Um dies zu gewährleisten, fordert der GdP-Vorsitzende, Genehmigungen zukünftig besser durch eine Zentralstelle zu kontrollieren und von der tatsächlichen Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl qualifizierter Ordner abhängig zu machen, ob Veranstaltungen überhaupt stattfinden dürfen.
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