Pressemitteilung
Duisburger Katastrophe - Veranstalter völlig überfordert
Der GdP-Landesvorsitzende wies darauf hin, dass es während der Veranstaltung im Tunnel- und Rampenbereich, für den ausschließlich der Veranstalter zuständig war, immer wieder zu Rückstaus kam. Ein Abfluss der Zuschauermassen vom Rampenkopf war nicht möglich, weil es zu wenige Ordner gab, die dies regulierten. Die vom Veranstalter als so genannte Pusher zur Stauauflösung eingesetzten Ordner waren mit der Auflösung der Staus in Richtung Veranstaltungsgelände überfordert.
„In dieser kritischen Situation wurden die im Tunnel und an der Rampe eingesetzten Polizeikräfte vom Veranstalter um Unterstützung gebeten, obwohl die Polizei nur zur Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben wie Strafverfolgung, allgemeine Hilfeleistung und anderes verantwortlich war. Nur durch das professionelle Eingreifen der vielen Polizeibeamtinnen und –beamten wurde eine Vielzahl weiterer Opfer verhindert.
Für zukünftige Veranstaltungen dieser Größenordnung muss die Sicherheit oberste Priorität besitzen. Alle anderen Aspekte haben dahinter zurückzutreten“, erklärte Richter.
Um dies zu gewährleisten, fordert der GdP-Vorsitzende, Genehmigungen zukünftig besser durch eine Zentralstelle zu kontrollieren und von der tatsächlichen Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl qualifizierter Ordner abhängig zu machen, ob Veranstaltungen überhaupt stattfinden dürfen.
„In dieser kritischen Situation wurden die im Tunnel und an der Rampe eingesetzten Polizeikräfte vom Veranstalter um Unterstützung gebeten, obwohl die Polizei nur zur Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben wie Strafverfolgung, allgemeine Hilfeleistung und anderes verantwortlich war. Nur durch das professionelle Eingreifen der vielen Polizeibeamtinnen und –beamten wurde eine Vielzahl weiterer Opfer verhindert.
Für zukünftige Veranstaltungen dieser Größenordnung muss die Sicherheit oberste Priorität besitzen. Alle anderen Aspekte haben dahinter zurückzutreten“, erklärte Richter.
Um dies zu gewährleisten, fordert der GdP-Vorsitzende, Genehmigungen zukünftig besser durch eine Zentralstelle zu kontrollieren und von der tatsächlichen Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl qualifizierter Ordner abhängig zu machen, ob Veranstaltungen überhaupt stattfinden dürfen.