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Richter fordert Entsendegesetz für die Polizei

Düsseldorf.

Der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter hat ein Entsendegesetz für die in Afghanistan eingesetzten deutschen Polizeibeamten gefordert. Gegenüber dem Nachrichten-Magazin „Der Spiegel“ erklärte Richter: „Während in Deutschland kein Polizeieinsatz bei einem Fußballspiel ohne vorherige Gefährdungsprognose abläuft, schicken wir Polizisten in ein Kriegsgebiet ohne ausreichende Informationen über die Sicherheitslage und ohne Evakuierungspläne“. Eine Ausbildung von afghanischen Polizisten sei unter den derzeitigen Umständen nicht zu gewährleisten, kritisierte Richter im „Spiegel“. Sie sei zudem weitgehend kontraproduktiv, weil ein erheblicher Teil der von den deutschen Polizisten ausgebildeten afghanischen Sicherheitskräfte zu den Taliban überlaufen würde.

Richter fordert, dass Polizeibeamte aus NRW nur nach vorheriger Zustimmung des Landtags nach Afghanistan geschickt werden dürfen. Ein entsprechendes Entsendegesetz gibt es bislang nur für die Bundeswehr. Für den Einsatz von deutschen Polizeibeamten in anderen Ländern fehlt hingegen eine parlamentarische Kontrolle. Bevor der nordrhein-westfälische Landtag über ein entsprechendes Entsendegesetz für die Polizei entscheidet, müsse die Bundesregierung verbindlich erklären, ob es sich beim Einsatz deutscher Soldaten in Afghanistan um einen Kriegseinsatz handelt oder nicht.


Der Beitrag im Nachrichten-Magazin „Der Spiegel“ im Wortlaut:

Gefährdete Polizisten

In der Gewerkschaft der Polizei (GdP) wächst der Unmut über die Gefahren, denen die rund 140 deutschen Ausbilder in Afghanistan ausgesetzt sind. GdP-Vorstand Frank Richter fordert daher ein Entsendegesetz wie für die Bundeswehr. So würde die Verantwortung für derartige Einsätze von der Ministerebene zu den Parlamenten verlagert; zahlreiche rechtliche und dienstliche Fragen könnten verbindlich geregelt werden. Ansonsten, fordert Richter, sollten die Kollegen „abgezogen werden und sofort nach Hause kommen".

Während die Bundeswehr „quasi im Panzer zum Brötchen holen fährt", verfügten die deutschen Polizisten weder über ausreichend gepanzerte Fahrzeuge noch sichere Unterkünfte. Sie hätten nicht einmal Waffen, um sich verteidigen zu können. „Während in Deutschland kein Polizeieinsatz bei einem Fußballspiel ohne vorherige Gefährdungsprognose abläuft", so Richter, „schicken wir Polizisten in ein Kriegsgebiet ohne ausreichende Informationen über die Sicherheitslage und ohne Evakuierungspläne."

Eine Ausbildung von afghanischen Polizisten sei unter den derzeitigen Umständen nicht zu gewährleisten. Sie sei sogar weitgehend kontraproduktiv, urteilt Richter, der den größten GdP-Bezirk Nordrhein-Westfalen führt. Mit kriminaltechnischen Untersuchungen nach deutschem Standard seien die Afghanen überfordert, ihre Schießkünste nach Unterweisung der Polizeiausbilder mache sie außerdem zu begehrten Kandidaten für Taliban-Führer.

Die Quote der Überläufer sei enorm, ob nun freiwillig, weil die Taliban gut zahlten, oder unter Druck. Die „Treffsicherheit der Rebellen hat sich eindeutig verbessert“, so Richter. Vor der Verabschiedung eines Entsendegesetzes müsse die Bundesregierung zudem endlich klären, ob es sich in Afghanistan um einen Kriegseinsatz handele oder nicht.

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