Pressemitteilung
Empfehlungen des „Expertenkreis Amok“ unverzüglich umsetzen!
Zur Begründung seiner Forderung nach einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts hat der nach dem Amoklauf von Winnenden von der baden-württembergischen Landesregierung eingesetzte „Expertenkreis Amok“ darauf aufmerksam gemacht, dass bei den vergangenen Amoktaten die Waffen in der Regel Vätern oder männlichen Verwandten der Attentäter gehörten. „Sie waren überwiegend im legalen Besitz, aber unzureichend gesichert“, stellen die Experten fest. Zudem sei die Schwere der Verletzungen der Opfer „erheblich von der Verwendung durchschlagkräftiger Waffen bestimmt“ gewesen. Die Amoktäter hätten durch Einübung mit scharfen Waffen oder bestimmten Computerspielen „zum Teil über enorme Treffsicherheit verfügt“, heißt es im Bericht.
Um künftige Amoktaten zu verhindern, muss nach Meinung der Experten die Altersgrenze beim Sportschießen mit großkalibrigen Waffen von 18 auf 21 Jahre angehoben werden. Die Bedürfnisprüfung für Waffenbesitzer müsse nach Verwendungszweck (Jäger, Schütze) und Übungsnotwendigkeit (Gelegenheitsschütze, Sportschütze) differenziert werden. Zudem wollen die Experten die Gefährlichkeit von Schusswaffen durch technische Änderungen wie eine Begrenzung der Magazine auf wenige Patronen und eine Begrenzung der Schussenergie reduzieren.
Zu den mehr als 80 Empfehlungen des „Expertenkreis Amok“ gehört neben einem Verbot von Computerspielen, in denen das Töten von Menschen simuliert wird, auch ein Verbot von Paintballspielen. „Es wäre paradox, das virtuelle Schießen auf Menschen in Computerspielen zu verbieten, während das reale Schießen mit Farbkugeln weiter zulässig bleibt“, heißt es in dem Bericht. Mit dem gleichen Argument hatte auch der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Richter bereits unmittelbar nach dem Amoklauf von Winnenden ein Paintball-Verbot gefordert.
Um künftige Amoktaten zu verhindern, muss nach Meinung der Experten die Altersgrenze beim Sportschießen mit großkalibrigen Waffen von 18 auf 21 Jahre angehoben werden. Die Bedürfnisprüfung für Waffenbesitzer müsse nach Verwendungszweck (Jäger, Schütze) und Übungsnotwendigkeit (Gelegenheitsschütze, Sportschütze) differenziert werden. Zudem wollen die Experten die Gefährlichkeit von Schusswaffen durch technische Änderungen wie eine Begrenzung der Magazine auf wenige Patronen und eine Begrenzung der Schussenergie reduzieren.
Zu den mehr als 80 Empfehlungen des „Expertenkreis Amok“ gehört neben einem Verbot von Computerspielen, in denen das Töten von Menschen simuliert wird, auch ein Verbot von Paintballspielen. „Es wäre paradox, das virtuelle Schießen auf Menschen in Computerspielen zu verbieten, während das reale Schießen mit Farbkugeln weiter zulässig bleibt“, heißt es in dem Bericht. Mit dem gleichen Argument hatte auch der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Richter bereits unmittelbar nach dem Amoklauf von Winnenden ein Paintball-Verbot gefordert.