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Pressemitteilung

GdP erwartet Entschuldigung für vorschnelle Vorverurteilung der Polizei

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Mitglieder des Innenausschusses des Düsseldorfer Landtags aufgefordert, sich für die vorschnelle Vorverurteilung der Polizei im Duisburger Flaggenstreit zu entschuldigen. „Die Behauptung, das Abhängen von zwei israelischen Fahnen am Rande einer Demonstration Anfang des Jahres in Duisburg sei rechtswidrig gewesen, ist durch ein Rechtsgutachten widerlegt, das heute im Innenausschuss diskutiert wird“, erklärte der nordrhein-westfälische GdP Vorsitzende Frank Richter. „Ich erwarte, dass sich die Innenpolitiker des Landtags, die nach der Demonstration von einem „rechtswidrigen Polizeieinsatz“ und einem „schwarzen Tag für die Demokratie“ gesprochen haben, bei den vor Ort eingesetzten Polizeibeamten entschuldigen.“

Bereits unmittelbar nach der Duisburger Demonstration im Januar hatte Richter darauf hingewiesen, dass das Abhängen der israelischen Flagge zwar wegen des besonderen Verhältnisses Deutschlands zu Israel politisch problematisch sei, dass aber das Verhalten der vor Ort eingesetzten Polizeibeamten rechtlich einwandfrei gewesen ist. Ein Vorgehen der Polizei gegen sogenannte Nichtstörer kann bei Demonstrationen eine Alternative sein, wenn die Polizei sonst eine Eskalation der Gewalt nicht verhindern kann, erklärte Richter bereits im Januar. Das Verhalten der Polizei sei deshalb richtig gewesen.

Zu diesem Ergebnis kommt jetzt auch das Gutachten, das der Bielefelder Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Jürgen Vahle im Auftrag des Innenministeriums erstellt hat. Dort heißt es: „Das Eindringen in die beiden Wohnungen und die Sicherstellung der beiden israelischen Fahnen waren rechtmäßig.“ Vahle sieht ausdrücklich auch die Voraussetzungen des polizeilichen Notstands erfüllt. „Die Polizei durfte wegen Alternativlosigkeit gegen die Nichtstörer einschreiten“, stellt Vahle fest.

Eine Entschuldigung der Innenpolitiker bei der Polizei ist nach Meinung der GdP auch deshalb erforderlich, weil Polizeibeamte häufig Gefahr laufen, bei Demonstrationen zwischen die politischen Fronten zu geraten, wenn andere Beteiligte versuchen, sie für ihre Ziele zu instrumentalisieren. „Polizeibeamte, die bei Demonstrationen eingesetzt sind, nehmen aber nicht für die Demonstranten und deren politischen Ziele Partei, sondern sie schützen das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit“, betonte Richter. „Deshalb haben sie auch einen Anspruch auf die uneingeschränkte Unterstützung durch die Politik, wenn sie das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit schützen.“
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