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Pressemitteilung

Bundesligapause für neues Sicherheitskonzept der Polizei nutzen

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat das Innenministerium aufgefordert, die fußballfreie Zeit in der Bundesliga zu nutzen, um das Sicherheitskonzept der Polizei bei Fußballspielen zu überprüfen. „Wenn wir verhindern wollen, dass sich Gewaltexzesse von Fußballfans, wie zuletzt am Wochenende nach dem Aufstieg von Fortuna Düsseldorf in die 2. Bundesliga, in der Bundesliga-Saison 2009/2010 wiederholen, brauchen wir eine bessere Ausrüstung der Polizei“, fordert der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. Neben der Ausstattung aller Einsatzfahrzeuge mit Schutzhelmen für die Beamten hält Richter auch die Zulassung des sogenannten Einsatz-Mehrzweckstocks für den Einzeldienst für überfällig.

Mit dem bislang nur von den geschlossenen Einheiten genutzten Einsatz-Mehrzweckstock können gewaltbereite Hooligans von der Polizei auf Distanz gehalten werden. „Szenen wie in Düsseldorf, wo alkoholisierte Fans 25 Polizeibeamte und Rettungskräfte verletzt und ein Einsatzfahrzeug der Polizei in Brand gesetzt haben, ließen sich dadurch verhindern“, erklärte Richter.

Zudem hat die GdP erneut die Einführung einer Mindeststrafe für gewalttätige Übergriffe auf Polizeibeamte gefordert. „Es ist nicht akzeptabel, dass die Politik noch immer so tut, als ob gewalttätige Übergriffe auf Polizeibeamte zum Berufsrisiko von Polizisten gehören, die bei Demonstrationen oder Fußballspielen eingesetzt werden“, erklärte Richter. Gewaltübergriffe gegen Polizeibeamte seien kein Kavaliersdelikt, dass sich mit einer Geldstrafe von wenigen hundert Euro abtun lässt. „Wer Polizeibeamte angreift, muss wissen, dass er mit mindestens einem halben Jahr Gefängnis bestraft wird“, fordert Richter.

Richter appellierte an die Landesregierung, eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat einzubringen. „Die Bundesligatrainer haben auch kein frei, sondern bereiten längst die neue Saison vor. Das muss auch für die Landesregierung gelten“, fordert Richter.
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