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Pressemitteilung

Glasflaschenverbot nicht nur beim Karneval

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert, dass die Kommunen in NRW auch bei Volksfesten außerhalb des Karnevals ein Glasflaschenverbot verhängen. „Achtlos weggeworfene Glasflaschen führen nicht nur in den Karnevalshochburgen immer wieder zu schweren Verletzungen, sondern auch bei anderen Großveranstaltungen, bei denen traditionell viel Alkohol fließt“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Frank Richter. „Die gleichen Probleme haben wir bei jeder Kirmes, die Hunderttausende von Menschen anzieht, und an jedem Wochenende in den Partymeilen der Großstädte. Darauf müssen die Kommunen endlich reagieren“, fordert Richter.

Mit einem Glasflaschenverbot allein ist nach Einschätzung der GdP das Problem der zunehmenden Gewalt bei Volksfesten und in den Innenstädten nicht zu lösen. „Aber die Erfahrung aus anderen Städten wie Hamburg zeigt, dass ein Glasflaschenverbot einen wichtigen Beitrag zur Befriedung der Situation leistet,“ sagte Richter.

In einer in dieser Woche gefällten Eilentscheidung zum Glasflaschenverbot beim Kölner Karneval hatte das Oberverwaltungsgericht Münster ausdrücklich festgestellt, dass von den auf dem Boden liegenden Glasflaschen und Scherben eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit ausgeht. „Mit einem Glasflaschenverbot würden wir nicht nur die Verletzungsgefahr verringern, sondern auch ein deutliches Signal setzen, dass die Innenstädte nicht länger denen gehören, die unter erheblichem Alkoholgenuss zur Gewalt neigen. Und wir würden dafür sorgen, dass Familien mit Kindern wieder unbesorgt zu Volksfesten und Karnevalsumzügen gehen können“, sagte Richter. Mit dem Verbot würde zudem verhindert, dass Randalierer bei Auseinandersetzungen Flaschen als Wurfgeschosse gegen Polizisten einsetzen.
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