Pressemitteilung
Klüngelgesetz geht nicht weit genug
Nach derzeitiger Rechtslage können Bundestags-, Landtags- und Kommunalabgeordnete nur bei direktem Stimmenkauf wegen Bestechlichkeit bestraft werden. Abgeordnete, die von Unternehmen eine finanzielle Zuwendung erhalten, um sie langfristig wohlgesonnen zu stimmen, können hingegen nicht belangt werden. Fälle wirtschaftlicher Interessenvertretung durch Abgeordnete bleiben deshalb ebenso straflos wie das sogenannte Anfüttern von Mandatsträgern für ihr Wohlverhalten bei politischen Entscheidungen.
Diese strafrechtliche Privilegierung von Abgeordneten führt dazu, dass in den letzen Jahren Mitglieder von Stadt- und Gemeinderäten, die zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Bau von Müllverbrennungsanlagen oder bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nachweislich Schmiergelder erhalten haben, straflos geblieben sind. An diesem unhaltbaren Zustand hat der Gesetzgeber bislang nichts geändert, trotz Aufforderung durch den Bundesgerichtshof.
„Hier muss das Land endlich handeln und eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen“, fordert Uebler.