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Pressemitteilung

Klüngelgesetz geht nicht weit genug

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat Zweifel, ob die vom nordrhein-westfälischen Landtag geforderte Gesetzesinitiative zur Verhinderung von Korruption in öffentlichen Unternehmen weitreichend genug ist. „Wir begrüßen jede Initiative, die zu mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen führt, als wichtigen Schritt zur Korruptionsbekämpfung“, erklärte der stellvertretende GdP-Vorsitzende Herbert Uebler, „aber das eigentliche Problem, die Bestechung von Mandatsträgern, wird mit dieser Initiative nicht angegangen“.


Nach derzeitiger Rechtslage können Bundestags-, Landtags- und Kommunalabgeordnete nur bei direktem Stimmenkauf wegen Bestechlichkeit bestraft werden. Abgeordnete, die von Unternehmen eine finanzielle Zuwendung erhalten, um sie langfristig wohlgesonnen zu stimmen, können hingegen nicht belangt werden. Fälle wirtschaftlicher Interessenvertretung durch Abgeordnete bleiben deshalb ebenso straflos wie das sogenannte Anfüttern von Mandatsträgern für ihr Wohlverhalten bei politischen Entscheidungen.

Diese strafrechtliche Privilegierung von Abgeordneten führt dazu, dass in den letzen Jahren Mitglieder von Stadt- und Gemeinderäten, die zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Bau von Müllverbrennungsanlagen oder bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nachweislich Schmiergelder erhalten haben, straflos geblieben sind. An diesem unhaltbaren Zustand hat der Gesetzgeber bislang nichts geändert, trotz Aufforderung durch den Bundesgerichtshof.

„Hier muss das Land endlich handeln und eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen“, fordert Uebler.
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