Zum Inhalt wechseln

Neutralitätsgebot ist von allen zu beachten

Im nordrhein-westfälischen Wahlkampf sind Wahlplakate der FDP aufgetaucht, die eine Polizistin der Reiterstaffel zeigen. Das Plakat hat in der Geschäftsstelle zu zahlreichen Anfragen von Mitgliedern und Journalisten geführt, die wissen wollten, ob das Wahlmotiv mit dem Paragraf 33 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes vereinbar ist, nach dem Polizisten dem Neutralitätsgebot unterliegen. Darauf wurde vom Innenministerium im Januar des Jahres noch einmal ausdrücklich hingewiesen. Die GdP hat deshalb die Landeswahlleiterin in einem Schreiben aufgefordert, den Sachverhalt aufzuklären und um eine rechtliche Bewertung der Frage gebeten, ob diese Wahlwerbung statthaft ist.

This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.
Unsere Wirtschaftsunternehmen