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Polizei verteidigt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, nicht die Meinung der Demonstranten

Foto: GdP

Duisburg. Wenn Polizisten rechtsradikale Demonstrationen begleiten, „verteidigen sie das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit – und nicht die politische Meinung der Demonstranten“, darauf hat der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter in einem heute in der NRZ erschienen Artikel hingewiesen. Zugleich distanzierte sich Richter ausdrücklich von den Zielen der rechtspopulistischen Vereinigung Pro NRW und der rechtsextremen NPD. Beide Organisation haben für das kommende Wochenende zu Demonstrationen in Duisburg aufgerufen.

Die Gewerkschaft der Polizei habe zu Vereinigungen wie Pro NRW „eine klare, ablehnende Haltung“, sagte Richter gegenüber der NRZ, „zur NPD sowie“. Pro NRW würde Forderungen vertreten, „die nicht in ein modernes Menschen- und Weltbild passen“. Die GdP begrüße deshalb ausdrücklich, „dass den Rechtspopulisten am Wochenende ein breites bürgerliches Bündnis gegenüber steht“.

Für das kommende Wochenende geht Richter von einem der größten Polizeieinsätze der vergangenen Jahre in NRW aus. „Die Kollegen werden aus den Stiefel nicht mehr rauskommen“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende gegenüber der NRZ. Die Arbeitsbelastung der Polizei ist an diesem Wochenende auch deshalb extrem hoch, weil Pro NRW neben der für Sonntag angekündigten Demonstration am Samstag einen Versuch unternehmen will, den 2008 an einem breiten Widerstand der Kölner Bevölkerung gescheiterten „Anti-Islam-Kongress“ in Gelsenkirchen zu wiederholen. Für Freitag plant Pro NRW außerdem Mahnwachen vor mehreren Moscheen im Ruhrgebiet. Weitere Kräfte der Polizei werden durch den am Donnertag in Duisburg beginnenden Bandidos-Prozess gebunden.

Nach Meinung der GdP ist bei der Bereitschaftspolizei inzwischen die Grenze der Belastbarkeit erreicht. Die GdP fordert deshalb, dass die derzeit 18 Einsatzhundertschaften in NRW um drei weitere Hundertschaften verstärkt werden.


„Die Kollegen werden aus den Stiefeln nicht rauskommen“.
Artikel aus der NRZ vom 22.03.2010 zum Download.
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