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Pressemitteilung

Justizministerin lässt Polizei im Regen stehen

Düsseldorf.

„Die Polizeibeamten müssen sicher gehen können, dass sie zu jeder Tages- und Nachtzeit einen Richter erreichen, wenn das zur Verfolgung einer Straftat erforderlich ist“, darauf hat der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter angesichts der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags aufmerksam gemacht. Die Weigerung von Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU), einen Eildienst an den Gerichten einzurichten, der auch nachts erreichbar ist, kritisierte Richter scharf. „Die Polizeibeamten laufen dadurch Gefahr, dass sie die zur Strafverfolgung notwendigen Maßnahmen nicht vornehmen können, weil das zuständige Gericht nicht besetzt ist“, kritisierte Richter. „Das ist in einem Rechtsstaat ein unhaltbarer Zustand.“

Die GdP befürchtet, dass zum Beispiel Autofahrer, die wegen Trunkenheit am Steuer andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder schwer verletzt haben, in Zukunft straffrei bleiben, nur weil gerade kein Richter erreichbar ist. Hintergrund der Befürchtung ist ein Mitte August ergangenes Urteil des OLG Hamm, nachdem Blutproben zur Feststellung des Alkoholgehalts ohne richterliche Anordnung nur noch mit Einverständnis des Betroffenen vorgenommen werden können. Trotzdem hat die Justizministerin bislang nicht erklärt, wie sie die flächendeckende Erreichbarkeit der Gerichte sicherstellen will. „Mit ihrer Untätigkeit bringt die Justizministerin die Polizeibeamten in eine kaum lösbare rechtliche Zwickmühle“, kritisierte Richter.

Nach Daten, die der GdP vorliegen, wurden alleine im vergangenen Jahr in NRW 28 659 Blutproben wegen Trunkenheit am Steuer angeordnet. Viele davon in den Nachtstunden. Die Begründung der Justizministerin, dass die Fallzahlen so gering seien, dass von der Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes abgesehen werden könne, bezeichnete Richter als „nicht nachvollziehbar“. Zudem sei es mehr als verwunderlich, dass die Justizministerin in einer Vorlage für die heutige Sitzung des Rechtsausschusses mit Zahlen aus dem Jahre 2003 argumentiert.

Das Urteil hat auch Auswirkungen auf andere Ermittlungsmethoden, die ohne richterliche Anordnung nicht angewandt werden können.
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