Pressemitteilung
Justizministerin lässt Polizei im Regen stehen
Die GdP befürchtet, dass zum Beispiel Autofahrer, die wegen Trunkenheit am Steuer andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder schwer verletzt haben, in Zukunft straffrei bleiben, nur weil gerade kein Richter erreichbar ist. Hintergrund der Befürchtung ist ein Mitte August ergangenes Urteil des OLG Hamm, nachdem Blutproben zur Feststellung des Alkoholgehalts ohne richterliche Anordnung nur noch mit Einverständnis des Betroffenen vorgenommen werden können. Trotzdem hat die Justizministerin bislang nicht erklärt, wie sie die flächendeckende Erreichbarkeit der Gerichte sicherstellen will. „Mit ihrer Untätigkeit bringt die Justizministerin die Polizeibeamten in eine kaum lösbare rechtliche Zwickmühle“, kritisierte Richter.
Nach Daten, die der GdP vorliegen, wurden alleine im vergangenen Jahr in NRW 28 659 Blutproben wegen Trunkenheit am Steuer angeordnet. Viele davon in den Nachtstunden. Die Begründung der Justizministerin, dass die Fallzahlen so gering seien, dass von der Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes abgesehen werden könne, bezeichnete Richter als „nicht nachvollziehbar“. Zudem sei es mehr als verwunderlich, dass die Justizministerin in einer Vorlage für die heutige Sitzung des Rechtsausschusses mit Zahlen aus dem Jahre 2003 argumentiert.
Das Urteil hat auch Auswirkungen auf andere Ermittlungsmethoden, die ohne richterliche Anordnung nicht angewandt werden können.
Nach Daten, die der GdP vorliegen, wurden alleine im vergangenen Jahr in NRW 28 659 Blutproben wegen Trunkenheit am Steuer angeordnet. Viele davon in den Nachtstunden. Die Begründung der Justizministerin, dass die Fallzahlen so gering seien, dass von der Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes abgesehen werden könne, bezeichnete Richter als „nicht nachvollziehbar“. Zudem sei es mehr als verwunderlich, dass die Justizministerin in einer Vorlage für die heutige Sitzung des Rechtsausschusses mit Zahlen aus dem Jahre 2003 argumentiert.
Das Urteil hat auch Auswirkungen auf andere Ermittlungsmethoden, die ohne richterliche Anordnung nicht angewandt werden können.