Pressemitteilung
GdP fordert Richterband bei der akustischen Wohnraumüberwachung
„Mit dem Richterband würden die Auflage des Bundesverfassungsgerichts erfüllt, dass der Mitschnitt abgehörter Gespräche sofort beendet werden muss, wenn private Themen angesprochen werden“, erklärte der nordrhein-westfälische GdP-Geschäftsführer Heinz Rump vor dem Innenausschuss. „Die Polizei könnte dadurch schwere Straftaten bereits im Vorfeld aufdecken und zum Beispiel Terroranschläge verhindern.“
Der Einsatz des Richterbandes sei vor allem dann notwendig, wenn es sich bei den Abgehörten um ausländische Strafverdächtige handelt, die in unterschiedlichen Sprachen und Dialekten miteinander kommunizieren, erklärte Rump. „Für ihre Überwachung müsste die Polizei sonst rund-um-die-Uhr Simultandolmetscher bereithalten, um die Aufzeichnung jederzeit abbrechen zu können, wenn ein privates Wort gesprochen wird. Das ist vollkommen realitätsfern“, betonte Rump.
In ihrer Stellungnahme kritisierte die GdP zudem, dass der finale Rettungsschuss in Gesetzentwurf der SPD fehlt. Zwar darf die Polizei auch bereits jetzt als letztes Mittel zum finalen Rettungsschuss greifen, aber in NRW fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Regelung dazu. „Die Polizei benötigt Rechtssicherheit, wenn sie in ein Grundrecht eingreifen muss“, erklärte Rump. „Das gilt im besonderen Maße für den denkbar schwersten Eingriff, den Eingriff in das Leben eines Menschen.“
Der Einsatz des Richterbandes sei vor allem dann notwendig, wenn es sich bei den Abgehörten um ausländische Strafverdächtige handelt, die in unterschiedlichen Sprachen und Dialekten miteinander kommunizieren, erklärte Rump. „Für ihre Überwachung müsste die Polizei sonst rund-um-die-Uhr Simultandolmetscher bereithalten, um die Aufzeichnung jederzeit abbrechen zu können, wenn ein privates Wort gesprochen wird. Das ist vollkommen realitätsfern“, betonte Rump.
In ihrer Stellungnahme kritisierte die GdP zudem, dass der finale Rettungsschuss in Gesetzentwurf der SPD fehlt. Zwar darf die Polizei auch bereits jetzt als letztes Mittel zum finalen Rettungsschuss greifen, aber in NRW fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Regelung dazu. „Die Polizei benötigt Rechtssicherheit, wenn sie in ein Grundrecht eingreifen muss“, erklärte Rump. „Das gilt im besonderen Maße für den denkbar schwersten Eingriff, den Eingriff in das Leben eines Menschen.“