Das Berufsleben ist zu Ende, das Gewerkschaftsleben aber noch lange nicht! Wer bei der Polizei gearbeitet hat, schließt dort auch Freundschaften, und die halten oft ein Leben lang. In 56 der 61 Kreisgruppen der GdP gibt es deshalb eigene Seniorenvorstände. Sie stehen nicht nur mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Themen Versorgung, Beihilfe und Vorsorgevollmachten zur Seite, sondern organisieren auch regelmäßig Treffen und Ausflüge mit den früheren Kolleginnen und Kollegen. Was es gibt und wo es das gibt steht im Seniorenkalender 2017.
Zum 1. Januar tritt auf Grund des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes vom 01.07.2016 eine wesentliche Änderung in der Zahlung der Bezüge ein. Die jährliche Sonderzahlung, die bisher im Dezember gezahlt worden ist, wird in die laufenden Bezüge eingerechnet.
Zu diesem Zeitpunkt ändern sich daher auch die Besoldungstabellen des Landes NRW für die ruhegehaltsfähigen Bezüge.
Im vergangenen Jahr führte der Seniorenvorstand des BV Aus- und Fortbildung zwei Informationsveranstaltungen zu Themen Erben/Vererben und zu aktuellen Fragen zur Beihilfe durch. Bestärkt durch die positive Resonanz, wurden auch für 2016 zwei Seminare dieses Formats geplant.
Fragen rund um das Erbrecht standen im Vordergrund von zwei Informationsveranstaltungen, die vom Seniorenvorstand des Bezirksverbands Aus- und Fortbildung im Oktober und November in Selm und Neuss angeboten wurden. Dabei wurde den teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen schnell deutlich, dass die mit diesen Themen verbundenen Problemstellungen kein eigentliches Seniorenthema sind, sondern in ihren Wirkungen jeden betreffen können. Die kompakte und mit Fallbeispielen verbundene Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen fand deshalb ein besonders reges Interesse – auch bei der „Generation Erben“.
Immer wieder gibt es im Beihilferecht kleinere Veränderungen. Damit GdP-Mitglieder jederzeit auf den aktuellen Stand zugreifen können, hat die Seniorengruppe ihre Beihilfedatei aktualisiert. In der Info-Datei wurde vor allem der Bereich der Pflege komplett überarbeitet. Für den Bereich der selbst aufzubringenden Kosten bei Stationärer Pflege können jetzt neben den bisher nur pauschal erfassten Besoldungs- bzw. Versorgungsbezügen die tatsächlichen Summen aus den eigenen Bezüge-Mitteilungen eingetragen werden, so dass nun auch Belastungen wie Ruhens-Beträge nach § 55 LBeamtVG oder ein Versorgungsausgleich berücksichtigt werden! Weiterhin werden im Rechenblatt der Kombinationspflege nun auch die zusätzlichen Betreuungsleistungen berücksichtigt und ausgewiesen.
Die GdP bietet schon seit Jahren dreitägige Seminare zur Vorbereitung auf den Ruhestand an. Im Rahmen der Seminare erhalten die Kolleginnen und Kollegen Informationen zu Beihilfe, Pflege, Rente, Verfügungsvollmachten, Versorgung, Gesundheit und Ernährung.
Wer kennt sie nicht – die Gelben Engel, die tagtäglich auf den Straßen der Republik mobile professionelle Hilfestellung leisten? Und genauso gut kann man fragen: Wer kennst sie nicht – die ehrenamtlichen Grünen Damen und Herren in den Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen, besser bekannt als die ehrenamtlichen Engel in den Seniorengruppen unserer GdP?
Die GdP vertritt nicht nur die Beamtinnen und Beamten bei der Polizei, sondern auch die Tarifbeschäftigten. Das spiegelt sich in Zukunft auch in der Zusammensetzung des Bundesseniorenvorstands der GdP wieder: Am 10. März haben die Delegierten der Bundesseniorenkonferenz in Potsdam den Kölner GdP-Kollegen Bernd Kohl (65) zu einem der zwei stellvertretenden Bundesseniorenvorsitzenden der GdP gewählt. Damit ist erstmals auch ein Vertreter der Tarifbeschäftigten Mitglied im Bundesseniorenvorstand.
Polizeibeschäftige haben ein besonders Zusammengehörigkeitsgefühl, deshalb ist selbstverständlich, dass sie über das Arbeitsleben hinaus GdP-Mitglied sind. Unter dem Motto „Gemeinsam aktiv“ haben sich 120 Vertreter der rund 7000 GdP-Mitglieder im Renten- und Pensionsalter im LAFP in Selm zur alle vier Jahre stattfindenden Landesseniorenkonferenz getroffen. Neben der Wahl des Seniorenvorstands haben die Teilnehmer der Seniorenkonferenz 20 Anträge zur Gewerkschafts- und zur Sozialpolitik beraten, viele davon zum Beihilferecht.
Die Höchstbetragsberechnung ist ein gängiger Begriff im Beihilferecht, hat jedoch für gesetzlich versicherte Beihilfeberechtigte, die bereits vor dem 01.01.1994 in einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert warten, eine ganz besondere Bedeutung, wenn bei der stationären Krankenhausbehandlung, bei Zahnersatz- oder Heilpraktiker-Behandlung und bei privatärztlicher ambulanter Behandlung Wahlleistungen in Anspruch genommen werden.
Pensionäre, die aus gesundheitlichen Gründen eine stationäre Pflegeleistung in Anspruch nehmen müssen, hatten bisher einen Anspruch auf Beihilfe für die Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung, sofern die Kosten den geltenden Eigenanteil überschritten haben.
Gewerkschaftsmitglied zu sein, ist eine politische Grundeinstellung, daran ändert sich auch nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben nichts. „Das Berufsleben ist zu Ende, das Gewerkschaftsleben aber noch lange nicht“ – unter diesem Motto hat der GdP-Landesbezirk deshalb schon zum vierten Mal in Folge die Kontaktadressen aller Seniorengruppen vor Ort und eine Übersicht sämtlicher regelmäßiger Senioren-Termine im kommenden Jahr auf einem vierseitigen Flyer zusammengestellt.
Mit der Verabschiedung der neuen Richtlinien für die Seniorenarbeit durch den Landesbezirksbeirat am 16.08.12 wurde es möglich, vakante Positionen im Geschäftsführenden Landesseniorenvorstand (LSV) nach zu besetzen. Der bisherige stellvertretende Landesseniorenvorsitzende, Bernhard Heckenkemper, der am 26.07.12 dem kommissarischen Vorsitz des LSV übernommen hatte, wurde von allen Mitgliedern des LSV einstimmig zum Vorsitzenden gewählt.
Bernhard Heckenkemper, 70, bislang stellvertretender Vorsitzender der Landesseniorengruppe der GdP, hat kommissarisch den Vorsitz des Landesseniorenvorstands übernommen. Er wird diese Funktion bis zur nächsten Landesseniorenkonferenz der GdP im Herbst kommenden Jahres wahrnehmen. Der Wechsel an der Spitze des Landesseniorenvorstands war notwendig geworden, weil zuvor der Landesseniorenvorsitzende Anton Wiemers, 64, seine Funktion aus persönlichen Gründen niedergelegt hat.
In diesem Jahr fand das Landesskatturnier der GdP zum ersten Mal im Neandertal statt, mit einem Rundgang durch das dortige Museum startete es. Bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Turniers war die Stimmung gut. Niemand ließ einen Zweifel daran, dass er das Spiel für sich entscheiden wollte. Fast fünf Stunden lang wurde anschließend in zwei Serien um den begehrten Pokal und den Titel des Landesskatsiegers gespielt.
In dem seit langem schwelenden Streit über die überlangen Bearbeitungszeiten von eingereichten Beihilfeanträgen durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) hat sich das Finanzministerium eingeschaltet: Beschwerden über nicht oder erst mit erheblicher Verzögerung bearbeitete Kindergeld- und Beihilfeanträge sollen in Zukunft direkt an das Finanzministerium gerichtet werden (E-Mail: poststelle@fm.nrw.de). Das Finanzministerium wird dann für eine zeitnahe Klärung des Sachverhaltes sorgen. Das hat die Polizeiabteilung des Innenministeriums dem Hauptpersonalrat (PHPR) der Polizei zugesichert.
Wer sich für die Seniorenarbeit in der GdP interessiert, landet über kurz oder lang unweigerlich beim APS-System – dem flächendeckenden Netz von „Ansprech-Partnern für Senioren“ – und damit bei Bernhard Heckenkemper. Denn das APS-System ist sein Kind.