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Anspruch auf ungekürzte Sonderzahlung wahren

Düsseldorf.

Beamte bekommen seit mehreren Jahren nur noch ein stark reduziertes Weihnachtsgeld. Weil hiergegen mehrere Musterklagen anhängig sind, gilt die Kürzung allerdings nur vorläufig. Beamtinnen und Beamten, die bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils ihren Anspruch auf die volle Sonderzahlung wahren wollen, müssen einen Antrag beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) stellen. Der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden.

Nach Meinung des OVG Münster verstößt die Summe aller Kürzungen, die die Beamten in den vergangenen Jahren hinnehmen mussten, gegen das Alimentationsgebot. Das OVG hat deshalb dem Bundesverfassungsgericht diese Frage zur Entscheidung vorgelegt. Wie groß die Erfolgsaussichten sind, dass die einseitig vom Land gekürzte Sonderzahlung wieder auf ihren ursprünglichen Betrag steigt, muss jetzt Karlsruhe entscheiden.

Die GdP rät deshalb allen Kolleginnen und Kollegen, bis Ende des Jahres einen Antrag auf Zahlung des ungekürzten Weihnachtsgeldes zu stellen. Das ist für die Betroffenen kostenlos, weil nach einer Anordnung des Finanzministeriums alle Anträge bis zur Entscheidung über die laufenden Musterklagen ruhend gestellt werden.

Hier zum Antrag Sonderzahlung 2009
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