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Kaum noch Chancen auf Sporterlass

Düsseldorf.

Trotz detaillierter Kritik der GdP hält Innenminister Ingo Wolf (FDP) an seinem Entwurf für einen Sporterlass fest, mit dem die Polizisten verpflichtet werden sollen, sich vor allem in ihrer Freizeit körperlich fit zu halten. Ginge es nach Wolf, dann bekämen die Polizeibeamtinnen und -beamten in NRW für das notwendige Training so gut wie keinen Freizeitausgleich. Weitergehende Konzepte für ein umfassendes Gesundheitsmanagement sind dem Minister offenbar unbekannt. Für die GdP-Mitglieder im Hauptpersonalrat der Polizei stehen die Verhandlungen über einen Sporterlass deshalb kurz vor dem Scheitern. In einem Beitrag für die April-Ausgabe der Zeitschrift „Deutsche Polizei“ listet die GdP noch einmal die gröbsten Mängel des geplanten Sporterlasses auf.

Vier Forderungen stehen für die GdP im Vordergrund:

1. Organisation und Angebot von Dienstsport können nicht in die Beliebigkeit von Behörden und Vorgesetzten gestellt werden, sondern die Behörden haben die Aufgabe, eine ausreichende Zahl von Sportangeboten anzubieten. Außerdem ist sicherzustellen, dass durch geeignete Controllinginstrumente die erbrachten Teilnahmen und Leistungen jährlichen erfasst und ausgewertet werden.

2. Das Sportabzeichen darf nicht verpflichtend eingeführt werden, weil sportliche Aktivitäten wie Hochsprung, Weitsprung, Hocke/Grätsche über einen Kasten/Pferd bzw. Bock, Kugelstoßen, Steinstoß, Schlagball, Wurfball, Schleuderball, Medizinball bzw. Reck und Bodenübungen nur wenig mit dem Polizeialltag zu tun haben. Alternativ schlägt die GdP den sogenannten Cooper Test vor, der nach Lebensjahren und Geschlecht weiter differenziert werden kann. Zur zusätzlichen Unterstützung der Leistungsentwicklung bietet sich zudem der sogenannte Polar-own-Test an, bei dem über eine Uhr am Handgelenk in einer Ruhephase die maximale Sauerstoffaufnahmekapazität vorausgesagt wird. Hierdurch können Leistungssteigerungen erkannt und nachvollzogen werden. Ein Verfahren, das äußerst motivationsfördernd ist.

3. Die Rettungsübung stößt im gesamten Land auf breite Ablehnung, sowohl bei den Behörden als auch bei den Kolleginnen und Kollegen. Sie ist zudem im Sporterlass völlig falsch positioniert, weil hier die sportliche Betätigung im Vordergrund stehen sollte. Bei der Rettungsübung geht es aber in erster Linie um die Vermittlung von Techniken (Befreiungstechniken), nicht um sportliche Leistungsfähigkeit. Deshalb steht bei ihr die Vermittlung von Grundfertigkeiten des polizeilichen Handelns im Vordergrund. Die Vermittlung von Grundfertigkeiten gehört aber in den Bereich ET 24 und nicht in den Sporterlass.

4. Der Erlassentwurf des Innenministers nutzt zudem nicht die Chance, sich an der Lebensrealität der Polizeibeamtinnen und -beamten zu orientieren: Eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen, insbesondere aus dem Wachdienst, trainieren heute in qualifizierten Gesundheitszentren und Fitnessstudios. Dies geschieht unter ständiger Beratung, Betreuung und Kontrolle von ausgebildeten Trainern und Ärzten. Aus diesem Grund ist es überfällig, diesen Bereich in die Palette der Sportangebote bei der Polizei aufzunehmen und die dort geleisteten Trainingseinheiten unter den Dienstunfallschutz zu stellen.

Zudem fordert die GdP von der Landesregierung nicht nur einen Sporterlass, der diesen Namen wirklich verdient, sondern endlich den Beginn eines Gesundheitsmanagements bei der Polizei. „Das ist überfällig“, mahnt der GdP-Vorsitzende Frank Richter. „Schließlich hat die Landesregierung durch ihre verfehlte Einstellungspolitik der vergangenen Jahre selbst maßgeblich dazu beigetragen, dass schon in wenigen Jahren in den meisten Polizeidienststellen die Mehrheit aller Kolleginnen und Kollegen älter als 50 Jahre sein wird.“ Um die dadurch entstehenden Probleme zu meistern, müsse der Landesregierung „wesentlich mehr einfallen als ein Sporterlass, der die Folgen einer älter werdenden Belegschaft bei der Polizei ausschließlich auf die Beschäftigten abwälzt“.

Artikel „Neuer Entwurf des Sporterlasses inakzeptabel“ zum Download
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