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Pressemitteilung

Ein guter Tag für den Fußball

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die heutige Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), nach der Fußballvereine auch dann ein Stadionverbot gegen gewaltbereite Fußballfans verhängen dürfen, wenn ihnen keine konkrete Beteiligung an einer Straftat nachgewiesen worden ist. Nach dem Urteil des BGH ist ein Stadionverbot auch dann gerechtfertigt, wenn aufgrund von objektiven Tatsachen die Gefahr besteht, dass künftige Störungen zu erwarten sind.

„Das ist ein guter Tag für den Fußball“ lobt der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter die Entscheidung des BGH. „Das Urteil gibt uns die Chance, die bundesweit 4000 gewaltbereiten Fußballfans der Kategorie C, die nur an Randale, nicht aber am Fußball interessiert sind, von den wirklichen Fans zu trennen.“ Das Urteil sei „ein deutliches Signal, dass die Gesellschaft nicht länger bereit ist, die Stadien einer kleinen, nur an Gewalt interessierten Gruppe vermeintlicher Fußballfans zu überlassen.“

Richter erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass alleine in Nordrhein-Westfalen die Spiele von 34 Fußballvereinen ständig von einem Großaufgebot von Polizeibeamten begleitet werden müssen, weil es sonst zu massiven Auseinandersetzungen kommt. Auch das heutige Karlsruher Urteil geht auf ein vor drei Jahren vom MSV Duisburg verhängtes Stadionverbot zurück.
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