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2010 droht erneuter Stellenabbau

Düsseldorf.

Bis zur Landtagswahl 2010 will die Landesregierung die Zahl der Beschäftigten um 12 000 Stellen gegenüber dem Beginn der Legislaturperiode reduzieren. Auch durch Stellenabbau bei der Polizei. Betroffen wären vor allem befristet Beschäftigte, da deren Verträge nicht verlängert werden dürfen. Die meisten davon sind Frauen, wie die GdP in einem in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift „Deutsche Polizei“ erscheinenden Artikel warnt.

Zur Erinnerung: Mit der Einführung des PEM-Gesetzes (Personaleinsatzmanagement) und der Gründung des Landesamtes für Personaleinsatzmanagement (LPEM) hat das Land vor zwei Jahren die Rahmenbedingungen für einen restriktiven Stellenabbau geschaffen. Jedes Jahr muss eine bestimmte Zahl von Stellen abgebaut werden. Wie viele Stellen das sind, wird zum Ende des Vorjahres in Verhandlungen zwischen dem Finanzministerium und den anderen Ressorts festgelegt. Wie die zu erwirtschaftenden kw-Stellen (künftig wegfallend) erbracht werden, entscheidet dann das zuständige Ministerium, für die Polizei das Innenministerium.
Nur die Tatsache, dass das Innenministerium (IM) die notwendigen kw-Stellen für die 2008 und 2009 schon zu Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres zur Verfügung stellen konnte, hat dazu geführt, dass die nach dem PEM-Gesetz eigentlich vorgesehene Personalisierung der kw-Vermerke bei der Polizei nicht zum Greifen gekommen ist. Beigetragen hierzu hat vor allem die starke Nutzung der Altersteilzeit. Die notwendigen kw-Stellen konnten vorab durch das freiwillige Ausscheiden älterer Kolleginnen und Kollegen erbracht werden.
Weil das entsprechende Gesetz und der Tarifvertrag zur Altersteilzeit noch bis Ende 2009 gelten, haben die Tarifbeschäftigten bis Ende dieses Jahres die Möglichkeit, Altersteilzeit (ATZ) zu beantragen. Falls genügend Beschäftigte davon Gebrauch machen, könnte deshalb auch 2010 auf Zwangsversetzungen in das LPEM verzichtet werden. Diese Möglichkeit hat das Innenministerium allerdings mit zwei Erlassen vom 27. April und vom 20. Mai 2009 regelrecht abgewürgt.
Das Ministerium vertritt die Meinung, dass sogar die ATZ-Anträge von Tarifbeschäftigen abgelehnt werden können, die einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit haben, weil sie mindestens sechzig Jahre alt sind. Zur Begründung verweist das IM auf die vom Land selbst herbeigeführte Personalsituation (Stellenabbau auch durch Anreizsysteme in 2008). Dabei wird der Anschein erweckt, als ob die Altersteilzeit die eigentliche Ursache für die aktuellen Personalengpässe im Tarifbereich wäre. Das ist falsch. Verantwortlich für den Personalmangel in vielen Bereichen sind die politischen Vorgaben der Landesregierung, Stellen einzusparen. Die Altersteilzeit ist nur ein sozialverträgliches Instrument, um diese Vorgabe umzusetzen.
Weil auch 2010 mit großer Wahrscheinlichkeit erneut kw-Stellen bei der Polizei zu erwirtschaften sind, bleibt die Frage: Wie viele Stellen werden das sein? Und kann 2010 – nach Auslaufen des jetzigen Altersteilzeittarifvertrags – eine Personalisierung der kw-Stellen verhindert werden? Und schließlich: Vergeben die Polizeibehörden durch die aktuelle Ablehnung von ATZ-Anträgen nicht eine sinnvolle Möglichkeit, den 2010 ohnehin drohenden Stellenabbau sozialverträglich zu realisieren?
Die GdP fordert deshalb die Polizeibehörden nachdrücklich auf, alle Anträge auf Altersteilzeit ab dem 55. Lebensjahr zu genehmigen. Das ist in jeder Hinsicht sozialverträglicher als die sonst drohende Versetzung von Lebensjüngeren zum Landesamt für Personaleinsatzmanagement.
Wie der drohende Stellenabbau bei den Tarifbeschäftigten verhindert werden kann, wird auch eines der zentralen Themen der Landesfrauenkonferenz des GdP-Landesbezirks am 7. Oktober in Dortmund sein. Der Landesfrauenvorstand wird hierzu einen eigenen Leitantrag vorlegen.
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