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Strukturen durchschauen – Theorie-, Trainings- und Praxisphasen im Verbund

Die wichtigsten Informationen zu den Inhalten und zur Struktur des Bachelor-Studiums Polizeivollzugsdienst im Überblick

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP

Das dreijährige Bachelor-Studium für die angehenden Polizeibeamtinnen und -beamten ist ein triales Studium. Grundstudium und Hauptstudium 1 bis 3 gliedern das Studium mit fachtheoretischen Studien an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV), fachpraktischen Trainings im Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) und in berufspraktischen Ausbildungsphasen in den Polizeibehörden. Das gesamte Studium ist darüber hinaus modular aufgebaut. Die einzelnen Module sind nach einem festen Lehrplan auf die dreijährige Studienzeit verteilt. Sie schließen jeweils mit einer Prüfung ab.



Während des dreijährigen Studiums sind die angehenden Polizeibeamtinnen und -beamten bei einem von zehn Polizeipräsidien aus ganz NRW als Ausbildungsbehörde eingestellt – von Aachen bis Bielefeld, von Münster bis Bonn. Ihnen sind 37 Kooperationsbehörden zugeordnet, die die Ausbildung vor Ort während der Praktikaphasen übernehmen.



Federführend für die einzelnen Ausbildungsabschnitte sind im Wechsel die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten und die Ausbildungs- und Kooperationsbehörden vor Ort. Der fachwissenschaftliche Teil der Ausbildung findet an einem der acht Standorte der Fachhochschule und deren Außenstellen statt. Das darauf aufbauende Training findet an den LAFP-Standorten Selm-Bork, Brühl und Schloss Holte-Stukenbrock statt. Die Praktika absolvieren die Kommissaranwärterinnen und -anwärter in 47 Polizeibehörden, die als Ausbildungs- oder Kooperationsbehörden über ganz NRW verteilt sind (siehe Grafik).

Hürden meistern – Prüfungen und Credit Points im Bachelor-Studium

Der Bachelor-Studiengang Polizeivollzugsdienst ist ein international anerkannter Studienabschluss, der sowohl auf den Einstieg in einen Beruf vorbereitet, als auch als Grundlage für ein darauf aufbauendes Studium (Master-Abschluss, Promotion etc.) dient.

Beim Bachelor-Studium erfolgt die Prüfung studienbegleitend. Für jedes Modul, das die Kommissaranwärterinnen und -anwärter erfolgreich abschließen, erhalten sie eine bestimmte Punktzahl, sogenannte Credits. Im Bachelor-Studiengang Polizeivollzugsdienst erwerben die Studentinnen und Studenten 180 so genannte Credit Points.

Um das Studium erfolgreich zu bestehen, müssen die angehenden Polizeibeamtinnen und –beamten am Ende jedes Moduls eine Prüfung ablegen, die mit mindestens ausreichend benotet wird. Das gilt auch für die Teilmodule. Studierende, die schlechter abschneiden, können die entsprechende Prüfung einmal wiederholen. Bei einem nochmaligen Nichtbestehen der Modulprüfung endet das Studium automatisch, es sei denn dies geschieht im Hauptstudium 2 oder 3. Hier kann ein zweites Mal, entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen, wiederholt werden (Jokerlösung). Wird die Modulprüfung auch nach Wiederholung nicht bestanden, wird man aus dem Polizeidienst entlassen.

Damit die Studierenden alle Hürden meistern, bietet die GdP allen Kommissaranwärterinnen und -anwärtern umfassende Hilfe und Unterstützung rund um das Studium an. Das gilt auch bei Fragen und Problemen, die bei den Trainingsphasen am LAFP oder während der Praktika in den Kooperationsbehörden auftauchen.

Probleme lösen – Die Ansprechpartner der GdP vor Ort

Das Bachelor-Studium findet nicht nur an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und im LAFP, sondern während der Praxisphasen auch in den Ausbildungs- und Kooperationsbehörden statt.

Die GdP ist in ganz NRW präsent. Erfahrene Kolleginnen und Kollegen, die bei Problemen während des Studiums mit Rat und Tat weiterhelfen, gibt es nicht nur an den Standorten der Fachhochschule und am LAFP, sondern auch bei allen Einstellungs- und Kooperationsbehörden.

Kontakt: Die Ansprechpartner der GdP vor Ort .

Unterstützung für die Bachelorstudentinnen und -studenten gibt es auch durch die Mitglieder der Jungen Gruppe in der GdP. Sie verstehen die Probleme der Studierenden sehr gut, weil sie selber ihre Ausbildung gerade erst abgeschlossen haben. Die Junge Gruppe ist die eigenständige Interessenvertretung der jüngeren Mitglieder in der GdP. Sie hilft bei allen Problemen im Studium.

In allen Ausbildungsbehörden und im Innenministerium gibt es zudem eine eigene Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV).

Wenn Probleme im Studium oder im Berufsalltag auftreten, ist es wichtig, dass jemand da ist, der hilft. Deshalb gibt es auch beim GdP-Landesbezirk Ansprechpartner für die Studentinnen und Studenten

Sandra Anders, E-Mail: sandra.anders@gdp-nrw.de


Wege finden – Der Übergang vom Studium in den Beruf

Die Studierenden werden durch den Bachelor-Studiengangs Polizeivollzugsdienst befähigt, Aufgaben des Wachdienstes zu erfüllen und Grundkenntnisse der allgemeinen Kriminalitätssachbearbeitung, der Verkehrssicherheitsarbeit sowie des Einsatzes aus besonderem Anlass anzuwenden.
Vermittelt werden während der Ausbildung auch Grundlagen der Führung und Zusammenarbeit. Konzeptionell ist das Studium so angelegt, dass die Absolventen mit dem Abschluss die Befähigung für den gesamten Bereich des gehobenen Polizeivollzugsdienstes (Laufbahnabschnitt II) erlangen. Das heißt: Studium und fortschreitende Berufspraxis lassen grundsätzlich zu, dass alle Ämter der Laufbahn bekleidet werden können.


Angebote nutzen – Das Servicepaket der GdP

Polizeibeamte unterliegen besonderen Risiken, gegen die sie sich absichern müssen. Das gilt auch für die Zeit während des Studiums.

Die GdP hat deshalb für ihre Mitglieder ein auf den Polizeiberuf zugeschnittenes Paket von Leistungen geschnürt. Viele davon sind bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten. Weitere Zusatzleistungen gibt es zu günstigen Sonderkonditionen bei der Signal Iduna (PVAG).

Für Fachhochschülerinnen und -schüler liegt der Mitgliedsbeitrag bei 4,34 Euro pro Monat. Enthalten ist darin auch ein berufsspezifischer Rechtsschutz, der bei Auseinandersetzungen in dienstlichen Angelegenheiten schützt. Darüber hinaus ist im Mitgliedsbeitrag eine Diensthaftpflicht- und eine Regresshaftpflichtversicherung enthalten. Sie schützt GdP-Mitglieder bei Regressforderungen ihres Dienstherren. Zudem bekommen Mitglieder eine kostenlose Unfallversicherung, die eine Grundsicherung umfasst. Während der Ausbildung ist für sie außerdem die Krankenversicherungsanwartschaft kostenlos.

Damit sind die wichtigsten Risiken, die bereits in den ersten Wochen auf die Kommissaranwärterinnen und -anwärter zukommen können, abgesichert. Alle weiteren Schritte sollten erst nach intensiver Beratung nach dem Beginn des Studiums unternommen werden.

Leistungen der GdP NRW

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