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Pressemitteilung

Plünderung der Versorgungsrücklage für Beamte ist skandalös

Düsseldorf.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW, Frank Richter, hat die Absicht der Landesregierung, die Rückstellungen für die Altersvorsorge der Beamtinnen und Beamten um acht Millionen jährlich zu kürzen, als Skandal bezeichnet. Dadurch soll der Wegfall des so genannten Wassergeldes finanziert werden, das Industrieunternehmen bislang für die Entnahme von Grundwasser zahlen. „Wer die Versorgungsrücklage für die Beamten plündert, um ein kurzfristiges Finanzierungsproblem an einer ganz anderen Stelle zu lösen, handelt unseriös“, kritisierte Richter. „Er nimmt bewusst in Kauf, dass Polizisten, Lehrer und Feuerwehrleute in Zukunft mit geringeren Altersbezügen rechnen müssen, damit die Landesregierung ihr Steuergeschenk an die Unternehmen finanzieren kann“.

Das Verhalten der Landesregierung sei auch deshalb skandalös, weil in die seit 1999 gebildete Versorgungsrücklage des Landes in Höhe von 2,4 Milliarden Euro nicht nur Steuergelder geflossen sind, sondern auch Beiträge der Beamtinnen und Beamten. „Wer auf Einkommen verzichten muss, damit das Land Rücklagen für seine spätere Altersversorgung bilden kann, hat ein Recht darauf, dass diese Rücklage nicht für andere Zwecke geplündert wird“, erklärte Richter. Dabei sei es vollkommen unerheblich, dass das Land formal nur die Einzahlungen in die Rücklage reduzieren will, nicht aber unmittelbar auf das bereits gebildete Vermögen zurückgreift. „Wenn die Rücklage kleiner wird, hat das Folgen für die künftige Beamtenversorgung“, warnte Richter. „Denn der Staat kann später nur das Geld ausgeben, das er zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung hat.“

Richter appellierte eindringlich an die im Landtag vertretenen Parteien, bei der heutigen Verabschiedung des Landeshaushalts 2010 den Plänen der Landesregierung zur Plünderung der Versorgungsrücklage die Zustimmung zu verweigern. „Es geht nicht um die acht Millionen, die das Land bei der Altersrückstellung sparen will, sondern es geht um ein Prinzip“, ergänzte Richter. „Denn wer einmal in eine fremde Tasche greift, weil er klamm ist, macht das immer wieder.“
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