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Pressemitteilung

Gewaltübergriffe auf Polizisten als eigenen Straftatbestand ahnden!

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert, dass Gewalt gegenüber Polizisten und Vollstreckungsbeamten als eigener Straftatbestand geahndet wird. Wer Amtsträger, die zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen und Gerichtsbeschlüssen berufen sind, tätlich angreift, muss danach mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten rechnen. In besonders schweren Fällen soll die Mindeststrafe bei sechs Monaten liegen. In einem Brief hat die GdP Innenminister Ingo Wolf (FDP) aufgefordert, sich im Bundesrat für eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) einzusetzen.

„Der Staat würde mit dem neuen Straftatbestand ein deutliches Signal setzen, dass Personen, die einen Polizeibeamten angreifen, den Staat selbst angreifen“, begründet GdP-Landesvorsitzender Frank Richter die Forderung nach Einführung eines neuen § 115 in das Strafgesetzbuch. Mit ihrer Gesetzesinitiative zielt die GdP nicht auf eine neue Höchststrafe, sondern auf die Einführung einer Mindeststrafe. „Wir erleben es immer wieder, dass die Gerichte selbst massive Angriffe auf Polizisten als Bagatelldelikte abtun. Das ist in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar“, erklärte Richter. „Polizeibeamte, die angriffen werden, weil sie den Rechtsstaat schützen, haben einen Anspruch, dass sich der Staat vor sie stellt.“

Allein in Nordrhein-Westfalen gab es im vergangenen Jahr 6400 gewalttätige Übergriffe auf Polizisten, 20 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Für 2009 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor. Die GdP geht aber davon aus, dass die Zahl der gewalttätigen Übergriffe auf Polizeibeamte auch in diesem Jahr erneut deutlich gestiegen ist. „Diese Problem lässt sich nicht durch Nichtstun aus der Welt schaffen“, warnte Richter den Innenminister vor Überlegungen, das Problem klein zu reden.
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