Mut für neue Denkmodelle
Handlungsbedarf sieht die GdP vor allem in Bezug auf die spezifischen Belastungen des Polizeiberufs und den demografischen Wandel, denn der macht auch vor der Polizei nicht Halt. Zum einem wird der bereits in den vergangenen Jahren stark gestiegene Altersdurchschnitt der Beschäftigten bei der Polizei in Zukunft noch weiter steigen. Und zum anderen werden wir wegen der sinkenden Zahl der Schulabgänger schon bald einen Wettlauf um die besten Köpfe erleben. Der öffentliche Dienst wird in Zukunft nicht nur mit der Privatwirtschaft, sondern auch untereinander um die weniger werdenden Berufseinsteiger konkurrieren. Auch bei der Polizei.
Die von der Politik geplante Dienstrechtsreform bietet aus Sicht der GdP dennoch auch Chancen: Sie öffnet den Blick für den Wettbewerb um die besten Ideen. Denn der öffentliche Dienst – auch der Polizeiberuf – ist in Zukunft nur dann attraktiv, wenn sich die Arbeitsbedingungen den gewandelten Anforderungen stellen. Wenn also bei der Besoldung der Polizeibeamtinnen und -beamten die tatsächliche Arbeitsbelastung anerkannt wird. Und wenn die nach Tätigkeit und Arbeitszeit unterschiedlichen Belastungen innerhalb des Polizeiberufs durch eine Faktorisierung der Lebensarbeitszeit ausgeglichen werden.
In den „Eckpfeilern für ein neues Dienstrecht“, die der Landesbezirk Anfang April der Politik vorgelegt hat, stehen deshalb zwei Forderungen im Mittelpunkt: Eine stärkere Berücksichtigung der Belastungen des Polizeiberufs durch Zulagen und eine gerechtere Bewertung der bei der Polizei geleisteten Arbeitszeit. Hinter dieser Forderung steckt die Idee, die spezifischen Belastungen des Wach- und Wechseldienstes durch eine Faktorisierung der dort geleisteten Arbeitszeit auszugleichen. Wer lange im Wach- und Wechseldienst gearbeitet hat, könnte dadurch früher ohne Abschläge bei der Versorgung aus dem aktiven Berufsleben aussteigen.
Zudem fordert die GdP, dass die geleistete Mehrarbeit der Polizisten in ein Arbeitszeitkonto einfließt. Die Beamtinnen und Beamten könnten dann selber entscheiden, ob die innerhalb eines Jahres angelaufenen Mehrarbeitsstunden durch Freizeitausgleich abgegolten werden sollen, oder ob sie das erarbeitete Zeitguthaben dafür ansparen wollen, früher aus dem aktiven Dienst auszuscheiden. Auch ein vorübergehendes Sabbatjahr soll möglich sein.
Handlungsbedarf besteht auch beim Dienstunfallrecht. Polizeibeamte kommen regelmäßig in Situationen, die posttraumatische Belastungsstörungen auslösen können. Treten die Störungen erst lange nach dem eigentlichen Ereignis auf, werden sie häufig nicht als Folge eines Dienstunfalls anerkannt. Zudem muss die Gesundheitsprävention bei der Polizei nachhaltig gestärkt werden. Die GdP fordert deshalb bereits seit langem die Einführung eines Gesundheitsmanagements bei der Polizei.
Die „Eckpfeiler für ein neues Dienstrecht in NRW“ zum Download
Die von der Politik geplante Dienstrechtsreform bietet aus Sicht der GdP dennoch auch Chancen: Sie öffnet den Blick für den Wettbewerb um die besten Ideen. Denn der öffentliche Dienst – auch der Polizeiberuf – ist in Zukunft nur dann attraktiv, wenn sich die Arbeitsbedingungen den gewandelten Anforderungen stellen. Wenn also bei der Besoldung der Polizeibeamtinnen und -beamten die tatsächliche Arbeitsbelastung anerkannt wird. Und wenn die nach Tätigkeit und Arbeitszeit unterschiedlichen Belastungen innerhalb des Polizeiberufs durch eine Faktorisierung der Lebensarbeitszeit ausgeglichen werden.
In den „Eckpfeilern für ein neues Dienstrecht“, die der Landesbezirk Anfang April der Politik vorgelegt hat, stehen deshalb zwei Forderungen im Mittelpunkt: Eine stärkere Berücksichtigung der Belastungen des Polizeiberufs durch Zulagen und eine gerechtere Bewertung der bei der Polizei geleisteten Arbeitszeit. Hinter dieser Forderung steckt die Idee, die spezifischen Belastungen des Wach- und Wechseldienstes durch eine Faktorisierung der dort geleisteten Arbeitszeit auszugleichen. Wer lange im Wach- und Wechseldienst gearbeitet hat, könnte dadurch früher ohne Abschläge bei der Versorgung aus dem aktiven Berufsleben aussteigen.
Zudem fordert die GdP, dass die geleistete Mehrarbeit der Polizisten in ein Arbeitszeitkonto einfließt. Die Beamtinnen und Beamten könnten dann selber entscheiden, ob die innerhalb eines Jahres angelaufenen Mehrarbeitsstunden durch Freizeitausgleich abgegolten werden sollen, oder ob sie das erarbeitete Zeitguthaben dafür ansparen wollen, früher aus dem aktiven Dienst auszuscheiden. Auch ein vorübergehendes Sabbatjahr soll möglich sein.
Handlungsbedarf besteht auch beim Dienstunfallrecht. Polizeibeamte kommen regelmäßig in Situationen, die posttraumatische Belastungsstörungen auslösen können. Treten die Störungen erst lange nach dem eigentlichen Ereignis auf, werden sie häufig nicht als Folge eines Dienstunfalls anerkannt. Zudem muss die Gesundheitsprävention bei der Polizei nachhaltig gestärkt werden. Die GdP fordert deshalb bereits seit langem die Einführung eines Gesundheitsmanagements bei der Polizei.
Die „Eckpfeiler für ein neues Dienstrecht in NRW“ zum Download