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Pressemitteilung

Schütte: „Eine moderne Polizei verdient ein modernes Polizeirecht! Zur POG-Novelle hat die GdP weitergehende Vorschläge!“

Mainz.

Am heutigen Tag wird im rheinland-pfälzischen Landtag über den Gesetzesentwurf zur Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) debattiert. Nach Auffassung der GdP wird mit dem vorgelegten Entwurf die Ursache dafür gesetzt, dass die Polizei den Entwicklungen der neusten Technik weiter hinterherlaufen wird.

Bereits mit ihrer Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren hat die GdP dargestellt, wofür sie sich einsetzt. Im Einzelnen sind dies:

Anhalte- und Sichtkontrollen ermöglichen und ausbauen

Bereits im Anschreiben zu dem Gesetzesentwurf im Rahmen der Verbändeanhörung wurde darauf hingewiesen, dass es zu keinerlei eingriffsrechtlichen Änderungen kommen soll. Dies hat die GdP mehrfach. „Wir fordern auch weiterhin die Ausweitung des Tatbestandes für die Durchführung von Anhalte- und Sichtkontrollen. Dies betrifft auch die Rechtsfolge, die aktuell lediglich die „Inaugenscheinnahme von Kraftfahrzeugen und Sachen“ (einschließlich anhalten und befragen) zulässt“, GdP-Vize Ingo Schütte.
Die GdP sieht hier große Sicherheitsgefahren. So könnten beispielsweise überörtlich agierende Tätergruppen, welche über die Bundesautobahnen einreisen, nur unzureichend kontrolliert werden.

Telekommunikationsüberwachung

Bei der Frage der Telekommunikationsüberwachung für präventive Zwecke bleibt die Gesetzesnovelle nach Bewertung der GdP wiederholt hinter den Erwartungen der rheinland-pfälzischen Ermittlerinnen und Ermittlern zurück.
So sei nach Auffassung der GdP die Erweiterung des neuen § 31 POG (Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, Auskunft über die Telekommunikation) dringend erforderlich.
Begründet wird dies durch die GdP u.a. vor dem Hintergrund herausragender Bedrohungslagen. Denn gerade hier gewinne die Zugriffsoption auf diese Daten besondere Bedeutung. Ein Zugriff auf die Verkehrsdaten nach dem Telekommunikationsgesetz sei dringend erforderlich. Gleiches gelte für die Einbeziehung dieser Daten in die Befugnisse nach § 31a POG (Standortfeststellung) und § 31e POG (Funkzellenabfrage).

Einsatz der Bodycam - auch in Wohnungen

Der Gesetzgeber erkennt wohl die verfassungsrechtliche Möglichkeit, stellt den Schutz der Wohnung und den geschützten Lebensraum jedoch über den Schutz der Gesundheit der eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten. Etwa 20 Prozent der Gewalthandlungen gegen Polizistinnen und Polizisten erfolgen in Wohnungen. Im Jahr 2019 kam es zu zwei der GdP bekannten Messerangriffen gegen Beamtinnen bzw. Beamte im Kontext "Wohnung". Die präventive Wirkung der Bodycam ist unbestritten; dennoch darf dieses deeskalierende Mittel nur im öffentlichen Raum eingesetzt werden. In den Situationen der häuslichen Gewalt können damit die Vorteile der Bodycam nicht genutzt werden. Es geht nach Auffassung der GdP um den Schutz der Kolleginnen und Kollegen, der in der aktuellen Situation noch wichtiger ist.
GdP-Vize Ingo Schütte: „Am Beispiel Nordrhein-Westfalen sieht man, dass sich gute Argumente am Ende durchsetzen, wenn der politische Wille vorhanden ist. Wir brauchen diese Befugnisnorm in Rheinland-Pfalz. Dabei ist uns durchaus bewusst, dass der Gesetzgeber einen gesunden Ausgleich zwischen Freiheitsrechten – hier dem Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung – und dem Sicherheitsbedürfnis schaffen muss. Wenn es um die Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen – und somit um die Gesundheit und das Leben von Menschen – geht, dürfen Kosten und politische Debatten jedoch nicht dazu führen, etwas nicht zu tun.“

GdP steht für eine bürgernahe Polizei – Polizeibeiräte schaffen

Die von der GdP bereits seit sechs Jahren geforderten Polizeibeiräte bleiben im Gesetzgebungsverfahren völlig unkommentiert. Dieses Instrument dient der Vernetzung und dem Schulterschluss der Polizei mit den kommunalen Ordnungsbehörden. Dies stärkt die Prävention und gewährleistet die Nähe der Polizei zu den Menschen im Flächenland „Rheinland-Pfalz“. Wie wichtig dies ist, wurde allen Entscheidungsträgern in Zeiten von Corona mehr als deutlich.

In der einen Richtung sollen interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger – insbesondere die zahllosen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker – als Experten für ihre Situation für die Polizeiarbeit nutzbar machen. Andererseits kann diese Transparenz zur Schließung der Lücke zwischen subjektivem Sicherheitsempfinden und objektiver Sicherheitslage beitragen“, so GdP-Vize Sven Hummel.

Nach Auffassung der GdP muss die Schnittstelle zwischen den kommunalen Ordnungsbehörden regionsspezifisch gestaltet werden und immer aus der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger betrachtet werden, die auf Hilfe warten. Die Corona-Pandemie belegt aus Sicht der GdP die berechtigte Forderung, dass in den Oberzentren die Ordnungsbehörden rund um die Uhr ihre Zuständigkeit wahrnehmen müssten, während es in den Verbandsgemeinden auf Partnerschaft und gegenseitige Unterstützung ankäme.
Hummel stellt fest: „Lieber fünf Leute mehr bei der zuständigen PI im Wechselschichtdienst, statt beim Ordnungsamt und dann nachts doch nicht da.“